Nach einer Zwangsversteigerung steht der Resterlös den getrennten Eheleuten zu. Übereinstimmende Erklärungen zur Auszahlung wurden bislang nicht abgegeben. Ein Gläubiger der Ehefrau hat zunächst den Erlösanteil, dann ihren Anspruch auf Auseinandersetzung bzw. Aufhebung der Gemeinschaft an der Eigentümergrundschuld gepfändet.
Kann der Gläubiger jetzt die Erklärung für die Schuldnerin unter ihrer Umgehung abgeben oder brauche ich neben der Erklärung des Ehemannes und des Gläubigers auch die Erklärung der Ehefrau über die Auszahlung?