Grundstücksverkauf trotz ausreichendem Vermögen

  • Folgender Fall:
    Der Betreuer möchte das kleine Grundstück (Wert: 30.000€) des Betreuten verkaufen. Finanziell ist der Betreute nich auf den Verkauf angewiesen, er hat etwa eine halbe Million auf den Konto.
    Der Betroffene ist demenzkrank, kann seine Wünsche überhaupt nicht mehr äußern und wohnt seit langem in einem Heim. Eine Besserung wird nicht eintreten, eine Rückkehr in die Wohnung ist ausgeschlossen. Insoweit habe ich auch ärtzliche Gutachten vorliegen.
    Das kleine Haus steht nun leer und bedarf dringender Renovierung. Anderenfalls würde man wohl auch keinen Mieter finden. Da die Renovierung sehr umfangreich sein müsste, würde die Miete diese Investition wohl in 10 Jahren nicht decken.
    Kann ich diesen Verkauf wohl genehmigen?

    Aus dem Grundbuchsubforum hierher verschoben.
    Mel, Mod.

  • Im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit muss die Notwendigkeit des Rechtsgeschäfts gegeben sein.
    Bei ausreichendem Barvermögen und nicht selbst genutztem Grundstück kann man eine "Bruchbude" auch "mal" einfach so stehen lassen wie sie ist.

    In Zeiten der kommenden Inflation ist ein Grundstück als Bestandteil des Vermögens keine schlechte Geldanlage.

    Von daher bestehen Bedenken gegen eine Genehmigung.

  • Wichtig ist, dass der Verkaufspreis mit dem Wert des Hauses übereinstimmt. Dann geht der Betreuten kein Vermögen verloren.
    Da sie selbst nicht mehr angehört werden kann, wird dafür ein Verfahrenspfleger bestellt.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)


  • Bei ausreichendem Barvermögen und nicht selbst genutztem Grundstück kann man eine "Bruchbude" auch "mal" einfach so stehen lassen wie sie ist.

    In Zeiten der kommenden Inflation ist ein Grundstück als Bestandteil des Vermögens keine schlechte Geldanlage.



    Bei "nur" 30.000 € Gesamtwert gebe ich aber zu bedenken, dass die Kosten für eine womöglich später notwendige umfangreiche Sanierung oder gar einen Abriss den Grundtsückwert übersteigen könnten.
    Ich würde hier eher für verkaufen plädieren, es sei denn es ergäben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht dem Willen des Betroffenen entspricht (wenn z. B. das Haus schon leer stand als der Betroffene noch gut beisammen war und dieser es trotzdem nicht verkauft hat)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Auch ein leerstehendes haus kostet Geld. Je nach baulichem Zustand sind dann auch noch kostenauslösende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um einem Wertverfall vorzubeugen.

    Ließe sich das Haus vermieten, hätte ich bei dem weiteren vorhandenen Vermögen Bedenken gegen einen Verkauf, denn über die Mieteinkünfte ließe sich der Werterhalt zumindest zu großen Teilen finanzieren.

    Bei dem geschilderten Sachverhält hätte ich aber auch keine Bedenken gegen eine Veräußerung.

  • Ich würde mich gerne hier hinten (mal wieder) dranhängen - ich hoffe ihr findet meine Frage...

    Mein Betreuter wohnt momentan im Pflegeheim und es sieht so aus, als könne er nicht zurück in sein eigenes Häuschen!

    Das Grundstück mit Haus ist relativ groß (1.160 m²) - es gab schon zu "klaren" Zeiten des Betroffenen einen Kaufvertragsentwurf, der Abschluss kam aber aufgrund der Erkrankung des Betroffenen nicht mehr zustande.

    Von dem Grundtstück soll eine nicht bebaute Teilfläche vermessen werden und an den Nachbarn verkauft werden - ohne Haus (ca. 600 m²)!

    Mein Betroffener kann mit seinem monatlichen Einkommen die Pflegeheimkosten selbst tragen und hat auch noch 17.000 € auf dem Sparbuch, die nicht angetastet werden müssen...

    Ich bin eigentlich geneigt, der Betreuerin (mir liegt aktuell nur der Entwurf des Kaufvertrages zur Stellungnahme vor) mitzuteilen, dass ich eine Genehmigungsfähigkeit derzeit verneine.

    Sie sagt selbst, der Betroffene braucht das Geld aktuell nicht, das Haus wird auch nicht vor der Verwahrlosung gerettet, da das ja gar nicht mit verkauft wird... Der Betroffene ist NICHT anhörungsfähig, so das dieser mir also auch nicht sagen kann, dass er das unbedingt will...

    Nun bin ich beim Schreiben des Briefes an die Betreuerin doch ein wenig ins Wanken gekommen...

    Habt Ihr Ideen und Meinungen?

    (nach dem Thread "Finanzkrise, Inflation, Deflation usw." wäre es ja sogar besser Grundstücke zu behalten, das Geld könnte doch irgendwann THEORETISCH vollkommen wertlos ein...)

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Egal was man hier vertritt, ich denke, da kann man nichts falsch machen. Wenn der heute Betreute früher schon verkaufen wollte, kann man dies weiter verfolgen. Wenn man meint, es macht aktuell keinen Sinn, lässt man es bleiben. Gute Argumente findet man für jeden fall.

  • Da der Betroffene zu gesunden Tagen bereits verkaufen wollte (wie lange ist das eigentlich her?), ist wohl eher davon auszugehen, dass eine Veräußerung (ggf. zu den Bedingungen des damaligen Vertragsentwurfes) seinem Willen entsprechen dürfte.

  • Zu beachten ist hier auch, dass der Betroffene ggf. in Zukunft bei einer Höherstufung der Pflegestufe nicht mehr in der Lage sein könnte, die Heimkosten mit der Rente zu begleichen und dann früher oder später sowieso ein Verkauf notwendig werden würde.

  • Ich schließe mich #9 und #10 an, wobei ich die Genehmigung hier nicht versagen würde, wenn alles rund ist und der Vertragsentwurf zu Zeiten entstanden ist, als der Betroffene noch geschäftsfähig war. - Das könnte allerdings das Problem sein und da würde ich mal bissel genauer im Gutachten nachlesen.

  • Guten Morgen,
    ich würde mir definitiv mal genau den Grundstücksplan anschauen und wenn Du Zeit hast, die Lage auch in Natura. Es ist ja so, man weiß nicht, welche Beweggründe damals vorlagen den Kaufvertragsentwurf zu fertigen. War es aus Freundschaft zum Nachbarn oder gab es vielleicht Druck?

    Was ich damit sagen will ist....Ist das Haus mit dem restlichen Grundstück (dann nur noch knapp 600 qm) überhaupt noch zu einem guten Preis verwertbar? Oder ist das verbleibende Grundstück dann vom Grundriss her irgendwie doof?

    Schöne Grüße
    Döner

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