Guten Morgen!
Muss ich einen Erg.-Pfleger bestellen für einen Antrag der Kindesmutter (KM) auf Schadensersatz wegen Verletzung der Vermögenssorge durch den Kindesvater (KV)?
Die geschiedenen Kindeseltern sind beide Inhaber der elterl. Sorge für das gem. Kind. Der KV hat 5000,00 EUR vom Konto des Kindes auf sein eigenes Konto umgebucht. Begründung: Die Zinsen sind dort höher.
Eine Rückzahlung erfolgte nicht, deshalb hat die KM einen Schadensersatzantrag gestellt. Nunmehr behauptet der KV, die KM habe selbst Geld veruntreut. Also gegenseitige Vorwürfe.
Liegt ein Fall von § 1674 BGB vor? Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Vielen Dank im Voraus! Bin für jeden Beitrag dankbar!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!