Ich habe wieder einen Fall, in dem ein automatisiert erstellter VB zwei Gläubiger ausweist, ohne jedoch ein Gemeinschaftsverhältnis anzugeben. Ich habe beanstandet und bekomme nun die Mitteilung vom Gl.-Vertr., dass im automatisierten Mahnverfahren weder im Mahnantrag noch später im Wege der Titelberichtigung ein Gemeinschaftsverhältnis auf Gläubigerseite möglich sei.
Stimmt das Eurer Erfahrung nach? Ich meine, ich hätte schon mal ein ergänzten VB bekommen. Der war dann vermutlich auf einem extra Blatt entsprechend ergänzt worden.