Pfändungstabelle ab 01.07.2011

  • Oh, danke. Hatte grad auf der Seite Infodienst Schuldnerberater gelesen, dass es eine neue geben wird. Da ist sie! Danke! :daumenrau

  • Das ist bei dem BGBl. doch immer so.

    Aber bei einer unterhaltsberechtigten Person haben die schon wieder falsch gerundet. Mit dem Rechnen haben die es wirklich nicht!:teufel:

  • Toll, das wird ja die Schuldner freuen.

    Ich frage mich nun, ob tatsächlich auch welche hier aufschlagen, denen ich vielleicht vor einem Jahr noch hinsichtlich ihrer Kontopfändung einen pfandfreien Betrag von 985,15 € festgelegt habe. Ist immerhin jetzt paar Zehner mehr, was ihnen zustünde, an das Abzahlen ihrer Schulden denken sowieso die wenigsten.
    Wir finden diese Erhöhung hier überhaupt nicht fein, aus unserer Sicht waren die Beträge jetzt schon (zu) hoch - wenn man Schulden hat, muss man eben dafür einstehen, wieso darf man überhaupt bedeutend mehr haben als ein Sozialhilfebezieher, der von den niedrigen Beträgen auch leben muss/ kann ?

  • ....., wieso darf man überhaupt bedeutend mehr haben als ein Sozialhilfebezieher, der von den niedrigen Beträgen auch leben muss/ kann ?



    ... weil ein Arbeitnehmer eben mehr haben soll, als ein Sozialhilfebezieher. Arbeit muss sich schließlich lohnen. :teufel:

    Den Gläubiger vergisst man halt schnell bei dem ganzen Kram. Ich werde auch etlichen Schuldnern die freudige Mitteilung machen müssen, dass sie künftig weniger bis gar nix mehr zu zahlen haben. Oh ja, ich freu mich drauf! Und du kannst drauf wetten, dass die Leuts spätestens am 20.06.2011 auf der Matte stehen und mit der neuen Tabelle wedeln. DAS kriegen sie nämlich ratzi batzi mit.

    Selbst der Staatskasse kriegt ja nun 40 € weniger pro Monat. Mal von den schrägen Beträgen abgesehen. 78 ct..... so´n Unfug. :cool:



  • Wie dem auch sei, die Dynamisierung der unpfändbaren Beträge war schon lange ein Thema und wurde dann ab 2002 in § 850c Abs. 2a ZPO geregelt.

    Ob es nun für die Schuldner zu viel ist oder zu wenig bleibt jedem sein eingenes Denken. Pauschal zu sagen, dass es zu viel ist, wäre meiner Meinung nach auch nicht der richtige Ansatz.

    Wie Jamie richtig schreibt, soll sich Arbeit lohnen. Bei einigen, die keine Arbeit haben, hört man leider zu oft, dass der ja nicht mehr als xxx,yy € verdienen darf, weil ihm sonst alles weggepfändet wird. Auch wenn es künftig wieder mal weniger wird, bleibt für viele Gläubiger doch etwas übrig. Schuldner, die ihre Arbeit hinwerfen, weil ihnen unter dem Strich nicht (viel) mehr bleibt als Hartz IV, sind den Gläubigern sicher nicht lieber als etwas höhere unpfändbre Beträge.

    Außerdem können sich die Gläubiger freuen, dass das BMJ vor zwei Jahren § 850c Abs. 2a ZPO so ausgelegt hat, dass die Freibeträge 2009 nicht zu erhöhen waren. Dies obwohl alle davon ausgegangen sind, dass die Erhöhung kommen muss.

    Aber da die beim BMj auch nicht die Hellsten im Rechnen sind, wundert mich gar nichts mehr.

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