Hallo,
kämpfe gerade mit einer Satzung. Einzigen Mangel, den ich sehe, ist die Bestimmung zur Beitragspflicht. Es steht unter dem Punkt Mitgliedschaft folgender Absatz:
"Die Mitglieder verpflichten sich, die beschlossenen Beiträge und Umlagen zu zahlen."
Im Übrigen ergibt sich nirgends aus der Satzung, wer die Beiträge beschließt. Als mgl. Organe kämen neben der Delegiertenversammlung (Mitgliedervers.) auch Kreisversammlung oder Vorstand in Betracht. Zu ungenau, oder?