Gesundheitszeugnis: für Studium zugelassen, weiter: mal sehen...

  • Hallo ihr Lieben,

    ich wurde in Niedersachsen als Rechtspflegeranwärterin genommen. Nun haben sie mir zwar für das Studium zugesagt, aber weiter wissen sie noch nicht (wegen des Gesundheitszeugnisses)
    ich würds ja verstehen, wenn sie mich aufgrund meiner schlechten Leistungen nicht haben wollen, aber mich ablehnen nur aufgrund einer Prognose eines Arztes find ich persönlich etwas fies (vor allem Wahrscheinlichkeiten hin und her, auch unwahrscheinliche Sachen treffen ein) aber nun zur Sache

    gibt es die Möglichkeit als Rechtpfleger zu arbeiten ohne verbeamtet zu werden?

    ich danke euch schon mal für eure Antworten
    lg

  • Es gibt zwar einige Rechtspfleger, die nicht verbeamtet sind. Meines Wissens sind das aber alles Bereichsrechtspfleger in den Neuen Bundesländern, die für eine Verbeamtung schon zu alt waren.

    So ganz verstehe ich aber auch den Sachverhalt nicht. Hat denn bei Euch jeder Anwärter grundsätzlich eine Übernahmegarantie? Hier in Sachsen gibt es die nicht. Und auch in meinem Gesundheitszeugnis stand ein Zusatz, dass es für eine Verbeamtung über die drei Jahre Studium = Verbeamtung auf Widerruf hinaus einer weiteren erfolgreichen Begutachtung bedarf.

  • Ich vermute mal, dass es bei ihr so ist, dass wenn sie übernommen und Beamtin auf Lebenszeit werden würde, dass es dann evtl an der ärztlichen Prognose scheitern könnte. Ich kenne zB jemanden, bei der der Amtsarzt meinte, es könnte aufgrund des Gewichts zu Problemen bei der Verbeamtung auf Lebenszeit kommen und geraten hat, 5 kg abzunehmen. Sie muss auch nach der Ausbildung nochmal zum Amtsarzt. (Wobei ich mir jetzt auch nicht sicher bin, ob das in BaWü alle müssen oder nur 'Problemfälle' :gruebel:)

  • In Anbetracht der enormen Kosten die ein kranker Beamter verursacht ist das nicht fies sondern schlicht logische Konsequenz.

    Man geht einfach mal davon ein erkranter Kollege zwar durch seine Erkrankung Geld kostet, auf der anderen Seite aber keine Leistung bringen kann.

    Natürlich kann es passieren, dass ein Kollege nach der Lebenszeitverbeamtung ernstlich erkrankt. So ist das Leben und als Kollege hofft man natürlich, dass der Erkrankte wieder gesund wird.
    Aber das Land rechnet sich einfach aus, was besser für die Landeskasse ist:

    Ein Beamter ohne Vorbedenken oder ein Beamter bei dem bereits vorher die erhöhter Gefahr besteht, dass dieser dienstuntauglich wird.

    Denk immer daran: für das Land bist du ne Nummer. Mehr nicht.

  • vielen Dank für eure Antworten.

    ich hab einfach mal dort angerufen und in erfahrung gebracht, dass ich durch meine schwerwiegende erkrankung nicht i-wie gegenüber gesunden menschen benachteiligt werde (ist ja klar, dass kein arzt sagen wird, dass ich bis ins renteneintrittsalter arbeiten werde --> das kann keiner)
    und auch in niedersachsen gibt es keine garantie einer übernahme, man sollte natürlich auch gut genug für den dienst sein und auch gesundheitlich in ordnung.
    allerdings ist das ein großer unterschied, wenn man schon vorbelastet oder gesund ist...

    bis dann ;)

  • Hi,
    habe zu dem Thema auch noch eine Frage:
    Habe ebenfalls eine Zusage in Nds, beim Gesundheitsamt gab es eine Auffälligkeit, die vom Facharzt abgeklärt werden muss. Das läuft gerade und ich hoffe, dass ich dann das OK vom Gesundheitsamt kriege.
    1. Wisst Ihr, welche Erkrankungen dazu führen, dass man erst gar nicht zur Ausbildung eingestellt wird?
    2. Muss man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht eh noch mal zur Untersuchung?

    LG

  • Und auch in meinem Gesundheitszeugnis stand ein Zusatz, dass es für eine Verbeamtung über die drei Jahre Studium = Verbeamtung auf Widerruf hinaus einer weiteren erfolgreichen Begutachtung bedarf.

    Das erstaunt mich etwas, weil darüber ja an sich nicht der Amtsarzt zu befinden hat, ob man vor der Verbeamtung nach der Ausbildung (oder Verbeamtung auf Lebenszeit) nochmal zum Doktor muß.


    1. Wisst Ihr, welche Erkrankungen dazu führen, dass man erst gar nicht zur Ausbildung eingestellt wird?
    2. Muss man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht eh noch mal zur Untersuchung?

    zu 1):
    Die Frage müßte richtigerweise lauten, welche Erkrankungen dazu führen, daß man die Beamtentauglichkeit :cool: nicht vom Amtsarzt bescheinigt bekommt. Aus Sicht des Amtsarztes gibt dieser nur eine Empfehlung ab, die Entscheidung liegt bei der Behörde (was natürlich - zumindest aus der Sicht des Doktors - ein wenig an Schönfärberei grenzt, aber so können die sich dann wohl gedanklich von der Verantwortung dafür distanzieren, daß jemand einen Job nicht bekommt).

    Meines Wissens, so habe ich das zumindest verstanden, gibt es einen festen Kriterienkatalog für den Beamten-TÜV ;) - ob man den irgendwo in Internet finden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich muß der Befund wohl gar nicht einmal so gravierend sein: Wie Senshi schon schrieb, gibt es bereits bei Übergewicht Probleme. Ich vermute, man kann selbst dann die A****karte ziehen, wenn der BMI bei der nächsten Untersuchung nicht im grünen Bereich ist.

    Wie es sich bei schwerwiegenderen (z.B. chronisch, Schwerbehindertenausweis erteilt oder Gleichstellung vorhanden etc.) Erkrankungen verhält, weiß ich allerdings nicht.

    zu 2):
    Das wurde hier schon öfters gefragt und hängt wohl vom jeweiligen Bundesland bzw. OLG ab.

  • Ich würde gerne die anfangs gestellte Frage von "243" nochmal aufgreifen.

    Gibts es die Möglichkeit, bei der Justiz im Angestelltenverhältnis als RPfl. zu arbeiten? Oder geht das nur, wie Meridian schrieb, in Ausnahmefällen.
    Bei mir steht auch irgendwann vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ne erneute amtsärztliche Untersuchung an und ich mache mir da halt auch so meine Gedanken :gruebel:

  • Mal ganz allgemein gefragt: Können die möglichen Hinderungsgründe denn bis dahin nicht behoben werden? Ausweislich Deines ersten Postings hast Du im Herbst 2011 als Anwärterin angefangen. Bis zu einer amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist es dann ja noch einige Zeit hin.

  • Ob die Gründe wegfallen könnten, wollte ich hier eigentlich nicht erörtern.
    Mich würde einfach mal interessieren, wie das mit der Rechtspflegerei im Angestelltenverhältnis ist...bzw. ob es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

  • § 2 Abs. 1 S. 1, abs. 3 und Abs. 5 RpflG.

    Zitat von marder83

    Bei mir steht auch irgendwann vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ne erneute amtsärztliche Untersuchung an und ich mache mir da halt auch so meine Gedanken :gruebel:

    Das ist schon zu verstehen, aber das Risiko muss man bei entsprechenden "Vorlasten" akzeptieren. Das ist z.B. bei Polizeianwärtern erheblich größer.

  • Ich habe von einzelnen Bundesländern gehört, dass dort Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis angefangen sind. Das hat m. E. aber Kostengründe. In NRW habe ich davon noch nicht gehört.

    Wenn die gesundheitlichen Probleme nicht schlimmer werden, als bei der Einstellung, denke ich nicht, dass es Probleme mit der Verbeamtung auf Lebenszeit gibt.
    Ich kann mir vorstellen, dass sie dich nicht genommen hätten, wenn die Justiz Probleme gesehen hätte.

  • Ich habe im vergangenen Jahr den Stellenmarkt beobachtet und mehrere Stellenausschreibungen für Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis gesehen. Allerdings handelte es sich immer um befristete Stellen (i.d.R. Elternzeitvertretungen). Grundsätzlich ist es also möglich. Evtl. nimmt es (aus Spargründen) weiter zu? Letztendlich wird es jedes OLG aber anders sehen, also am besten dort nachfragen....

  • Ich würde gerne die anfangs gestellte Frage von "243" nochmal aufgreifen.

    Gibts es die Möglichkeit, bei der Justiz im Angestelltenverhältnis als RPfl. zu arbeiten? Oder geht das nur, wie Meridian schrieb, in Ausnahmefällen.
    Bei mir steht auch irgendwann vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ne erneute amtsärztliche Untersuchung an und ich mache mir da halt auch so meine Gedanken :gruebel:

    Ich musste leider vor der Lebenszeitverbeamtung nochmal zum Amtsarzt (ist in Nds. nicht üblich). Mir wurde auch seitens der Verwaltung gesagt, dass ich nicht langfristig als Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis arbeiten kann. Das ginge nur zeitweise um zb das Problem, weswegen man nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird, beheben zu können (zb Übergewicht usw). Entsprechend hatte ich ganz schöne Angst vor der Untersuchung, die zum Glück erfolgreich lief. Es ist schon sehr ungünstig, wenn man 3 Jahre studiert hat, 3 Jahre auf Probe gearbeitet hat um dann nicht auf Lebenszeit arbeiten zu können und im Umkehrschluss ggf. gar nicht als Rechtspfleger arbeiten zu können.

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