Einstellungsverfahren in Bayern

  • Hallo zusammen

    das Forum ist wirklich sehr informativ.

    Der Beruf Rechtspfleger ist möglicherweise genau das richtige für mich.
    Bitte bestätigt oder widerlegt meine Sichtweise des Bewerbungsverfahrens in Bayern:

    Ich registriere mich für das Auswahlverfahren für die FH, ich gebe den Rechtspfleger-Studiengang als Erstwunsch und Diplom Verwaltungsfachwirt als Zweitwunsch an.
    Bin ich gut genug hab ich dadurch den schlimmsten Teil geschafft und darf noch eine Bewerbungskommision am OLG von mir überzeugen (welche sich am Ergebnis orientiert).
    Reichts nicht für den Rechtspfleger, dann möglicherweise dasselbe Verfahren für die Verwaltung.
    Reicht es auch dafür nicht, bekomme ich Post und schaue mich eben woanders um?!?

    Wenn ich ein total falsches Bild vom Verfahren habe, dann korrigiert mich bitte.

    Wie sind denn die Übernahme-Erfahrungen nach dem FH-Abschluss in Bayern.

    Im Voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.

  • Wie es mit dem Erst-und Zweitwunsch ist, weiß ich nicht.
    Ich hatte mich damals (2001 :eek:) nur für den Rpfl interessiert...

    Auswahltest ==> Kommission ==> Entscheidung: stimmt.

    Übernahme war zumindest 2001 garantiert. Die hatten mir sogar schon geschrieben, an welchem Gericht ich nach bestandener Prüfung eingesetzt werden soll. Aber ob das heut noch so ist :nixweiss:.

  • Und den Auswahltest muss man auch erst mal erfolgreich bestehen. Da wird schon auf Grund der sehr detailierten Geschichts- und Politikfragen (auch speziell was Bayern betrifft) viel aussortiert. Für mich persönlich war der Test in Bayern damals der schwierigste und schlimmste Einstellungstest von allen die ich gemacht habe (und ich hab wirklich viele gemacht)...

  • Also ich bin letztes Jahr in Bayern fertig geworden, wir sind auch alle übernommen worden.Es wird "bedarfsgerecht" eingestellt, sprich die Justiz ist hier auf jeden Rechtspflegeranwärter angewiesen;insbesondere, weil in der Regel eh noch einige wenige während dem Studium durchfallen oder aufhören.Viele Grüße und natürlich viel Erfolg!

  • Seit 2010 ist es am OLG üblich wenn man den Test des Landespersonalausschusses möglichst gut bestanden hat, zu einem strukturierten Interview eingeladen wird. Hört sich aufs erste schlimm an, ist es aber net. Es gibt Fragen über person , Beantwortung von Fallbeispielen ( keine juristischen ,sondern Alltagsfälle) und evtl. ein Rollenspiel.

  • Hallo zusammen,

    so ganz ohne Rückmeldung möchte ich mich hier nicht davonstehlen: Der Test am 10.10. in München war knackig, aber dennoch fair.
    Von alphabetisch B bis F waren etwa 30 Leute im Raum, aber natürlich für alle Fachbereiche. Ein paar Plätze waren sogar leer.

    Mit der entsprechenden Vorbereitung sind einige Punkte rauszuholen, aber alles richtig zu haben ist natürlich utopisch (Ein Beispiel: Beim Völkerrecht wurde nach dem Briand-Kellog-Pakt gefragt - noch nie gehört). Das Aufsatzthema war auch für jeden machbar (Geburtenrate in D). Da ich erst im August ein Buch veröffentlicht habe, ist mir das ziemlich gut von der Hand gegangen.

    Andere Forenleser können gerne auch ihre Erfahrungen posten.

    Ich gebe ein Update wenn die Post da ist.

    LG Maik

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