Zitat von KaiAus dem Thema Bewertung Mietrecht beim Verkehrswert:
Gerade am Freitag wurde ich im Termin mit einem Antrag auf Änderung des Verkehrswertes konfrontiert. War irgendwie nicht so lustig. Der Schuldner machte geltend, in seinem Haus mit acht Wohnungen seien die beiden Souterrainwohnungen baurechtlich nicht als Wohnraum genehmigt und legte ein entsprechendes Schreiben des Bauamtes vom Vortage vor. Der Gutachter konnte nach den ihr vorliegenden unvollständigen Bauakte davon ausgehen, dass es sich um Wohnraum handelt.
Nach Terminsunterbrechungen habe ich den Termin ausgesetzt und jetzt ein Ergänzungsgutachten angefordert. ...
Auch wenn Stefan der Meinung war, dass die Terminsabsetzung nicht ok war, muss ich mit dieser "weiterarbeiten".
Nach etlichen Schwierigkeiten mit dem Bauamt etc. wird nun das Ergänzungsgutachten gefertigt.
Die Frage ist, auf welchen Bewertungsstichtag abzustellen ist? Auf den Tag der Besichtigung für das ursprüngliche Gutachten, oder auf den Ortstermin für das Ergänzungsgutachten?
Oder hängt es davon ab, ob man das Gutachten als Ergänzungsgutachten oder quasi als neues Gutachten bezeichnet und behandelt?