Schlussrechnung erforderlich bei Wechsel von Mitarbeitern des Betreuungsvereins ?

  • Ich habe die Adresse bekommen und kann demnach das Zwangsgeldverfahren durchführen!

    Vielen Dank für die Antworten und Meinungen!:D

    Berichte bitte auch, wenn du aufgehoben wurdest, weil der Ex-Vereinsbetreuer z.B. glaubhaft geltend macht, dass er gar nicht mehr an die Unterlagen kommt und deshalb keine Rechnungslegung fertigen kann oder Ähnliches. Dann können wir alle ja daraus lernen.

  • Ich habe die Adresse bekommen und kann demnach das Zwangsgeldverfahren durchführen!

    Vielen Dank für die Antworten und Meinungen!:D

    Berichte bitte auch, wenn du aufgehoben wurdest, weil der Ex-Vereinsbetreuer z.B. glaubhaft geltend macht, dass er gar nicht mehr an die Unterlagen kommt und deshalb keine Rechnungslegung fertigen kann oder Ähnliches. Dann können wir alle ja daraus lernen.


    Ja, eine entsprechende Entscheidung wäre zwar nicht nachvollziehbar, (:() aber tatsächlich eine Riesenarbeitserleichterung für die Praxis.

    Dann wüsste man, dass man sich die Anforderung der SRL sparen kann. Vereinsbetreuer dürften dann allerdings nicht mehr bestellt werden bzw. sollten von den äußerungsfähigen Betroffenen abgelehnt werden, da eine nennenswerte Kontrolle der Vermögenssorge nicht mehr gegeben ist, wenn das Erfordernis der SRL so leicht ausgehebelt werden kann.

    (Bei uns erfolgen 90 % der Entlassung von Vereinsbetreuern, weil diese den Verein verlassen haben. Nur in den wenigsten Fällen gibt es einen Wechsel bei fortbestehender Betreuertätigkeit, z. B. weil Betroffener einen anderen Betreuer wünscht.)

  • Ich habe von dem Verein erfahren, dass die ihm wohl alle Unterlagen mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift zugeschickt haben, sodass er sich eigentlich nicht darauf berufen kann, dass er nirgends dran kommt.
    Ich werde zwar im Januar das Pensum und das Gericht wechseln, versuche aber trotzdem, die Sache zu verfolgen und euch das Ergebnis mitzuteilen, bzw. mitteilen zu lassen ;)

  • Also die Sache war einfacher als gedacht, der Betreuer hat sich über die Geschäftsstelle entschuldigt und die Unterlagen geschickt... Es wird demnach nicht zu einer höhergerichtlichen Entscheidung kommen.
    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!:)

  • Probleme mit Wechsel bei Vereinsbetreuern haben wir leider öfter. Habe ich pragmatisch gelöst. Der alte Betreuer hat keine Unterlagen mehr, wie soll er da die Schlussrechnung machen? Der neue Vereinsbetreuer hat die Unterlagen und macht einen Status, wie er übernommen hat und versichert, dass keine Ungereimtheiten in der Abrechnung des alten Betreuers festgestellt wurden. Ist nicht ganz sauber, aber anders sicher nicht lösbar.


    So billig dürfen die ehemaligen Vereinsbetreuer nicht davon kommen!

    Üblicherweise erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer entsprechenden Vorlauf-/Kündigungszeit. Der Vereinsbetreuer weiß also, dass er ausscheidet und muss sich auf die Erstellung der Schlussrechnungen (moralisch und praktisch) vorbereiten. (Als nachfolgender Vereinsbetreuer würde ich die Unterlagen des Vorgängers wohl eher durchschauen, um dann zu versichern, dass alles in Ordnung ist.)

    Hallo ihr Lieben,
    ich bin jetzt durch die hiesige Diskussion tatsächlich in meiner Sache schon etwas schlauer geworden, möchte aber trotzdem das Thema nochmal aufgeifen. Insbesondere in Hinblick auf die obige Nachricht (#37)

    mein Verein hat ttsächlich im Sommer mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter ausscheidet. Der Beschluss zum Wechsel des Betreuers (innerhalb des Vereins) ist aber erst im Dezember ergangen. Entsprechend habe ich auch dann erst den Betreuer angeschrieben er möge nun Schlussrechnung einreichen. Nun schreibt mir der Verein: "Dieser Aufforderung kann von hier leide nicht mehr entsprochen werden [...] Wir hatten diesen Sachverhalt frühzeitig mitgeteilt. Zuvor hat der Betreuer seien Resturlaub genommen. [...] Er steht dem Verein insofern für dienstliche Handlungen nicht mehr zur Verfügung."

    Wie kann ich damit verfahren? Grundsätzlich stimmt der Vortrag, aber ich kann ja nicht ändern, dass der Richter nicht eher entschieden hat.

    Ich danke euch für weitere Meinungen.

    LG

  • Genau so wenig, wie Du etwas daran ändern kannst, daß der Betreuer bis dahin im Amt war und er persönlich, nicht der Verein, zur Abrechnung verpflichtet ist. Die Ausrede, er käme an die Unterlagen nicht heran, zieht nicht. Mag er sich mit dem, der die Unterlagen hat, ins Benehmen setzen.
    Warum schreibst Du den Verein an? Den alten Betreuer mußt Du angehen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In den meisten Fällen ist doch der Betreuungsverein selbst als Ersatzbetreuer (Urlaub = tatsächliche Verhinderung) bestellt, könnte das bei dir auch der Fall sein? Dann müsste der Ersatzbetreuer in dem verbleibenden Zeitraum, in dem der Hauptbetreuer ausgefallen ist, Rechnung legen. Dass in der Zeit überhaupt keine Tätigkeiten in der Vermögenssorge angefallen ist, haut eigentlich nicht hin.

    Hat der vormalige Betreuer tatsächlich noch Unterlagen zuhause rumliegen, würde ich diesen direkt anschreiben. Ich kenne es aber nur so, dass derjenige seine Unterlagen dem Verein übergibt, damit dieser die RL eben machen kann.

  • Genau so wenig, wie Du etwas daran ändern kannst, daß der Betreuer bis dahin im Amt war und er persönlich, nicht der Verein, zur Abrechnung verpflichtet ist. Die Ausrede, er käme an die Unterlagen nicht heran, zieht nicht. Mag er sich mit dem, der die Unterlagen hat, ins Benehmen setzen.
    Warum schreibst Du den Verein an? Den alten Betreuer mußt Du angehen.

    Letzteres ist schwierig, wenn man keine Privatanschrift des ehemaligen Betreuers besitzt.

    Ansonsten Stimme ich dir zu.

  • Bei stellt sich die Frage, warum der Richter entschieden hat, da es hierfür ja keinen Richtervorbehalt gibt?!

    Jedoch muss auf jeden Fall der alte Vereinsbetreuer ran. Ich würde den Verein um Mitteilung von dessen Privatanschrift bitten. Dann kannst Du ihm gleich die Rechtslage erläutern.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Bei stellt sich die Frage, warum der Richter entschieden hat, da es hierfür ja keinen Richtervorbehalt gibt?!

    Jedoch muss auf jeden Fall der alte Vereinsbetreuer ran. Ich würde den Verein um Mitteilung von dessen Privatanschrift bitten. Dann kannst Du ihm gleich die Rechtslage erläutern.


    Die Privatanschrift wirst du kaum bekommen (dürfen). Da beruft sich der Verein sicher auf den Datenschutz.

    Häufig entscheiden die Betreuungsrichter, aus meiner Sicht mit nachvollziehbaren "Hintergedanken". Es ist ja nicht zwingend, dass anstelle des ausscheidenden Vereinsbetreuers wieder ein Vereinsbetreuer bestellt wird. Vielleicht ist inzwischen auch eine Übertragung auf einen Ehrenamtlicher möglich oder es soll ein Berufsbetreuer bestellt werden?

  • In den meisten Fällen ist doch der Betreuungsverein selbst als Ersatzbetreuer (Urlaub = tatsächliche Verhinderung) bestellt, ....


    Das habe ich noch nie gesehen.

    Es läge in diesem Fall auch ein Verstoß gegen § 1900 Abs. 1 BGB vor, da die Voraussetzungen der genannten Vorschrift wohl in den allerwenigsten Fällen erfüllt sein dürften.

    Grundsätzlich sind als Betreuer nur natürliche Personen zu bestellen, § 1897 Abs. 1 BGB.

  • Der (ehemalige) Vereinsbetreuer ist zur Einreichung einer Schlussrechnung verpflichtet. Nicht der Verein und auch nicht der nachfolgende Betreuer. Die Anschrift des ehemaligen Betreuers kann man auch durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage ermitteln. Ich hab das Theater auch mit einem ehemaligen Vereinsbetreuer durch. Hat zwei Jahre gedauert, aber irgendwann hatte ich in allen Verfahren eine mehr oder weniger vollständige Schlussrechnung.

  • Der (ehemalige) Vereinsbetreuer ist zur Einreichung einer Schlussrechnung verpflichtet. Nicht der Verein und auch nicht der nachfolgende Betreuer. Die Anschrift des ehemaligen Betreuers kann man auch durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage ermitteln.


    Kann man, wenn die betreffende Wohnsitzgemeinde bekannt ist.

    Ob einen dies weiterbringt, ist die Frage. Regelmäßig wird der ehemalige Vereinsbetreuer schreiben, über keine Unterlagen zu seinen ehemaligen Betreuungen verfügen.

    In vergleichbaren Fällen gab es bei uns eine Absprache mit dem Verein, dass der neue Betreuer die Schlussrechnungslegungen fertigt und der bisherige Betreuer diese unterschreibt.

  • In den meisten Fällen ist doch der Betreuungsverein selbst als Ersatzbetreuer (Urlaub = tatsächliche Verhinderung) bestellt, ....


    Das habe ich noch nie gesehen.

    Es läge in diesem Fall auch ein Verstoß gegen § 1900 Abs. 1 BGB vor, da die Voraussetzungen der genannten Vorschrift wohl in den allerwenigsten Fällen erfüllt sein dürften.

    Grundsätzlich sind als Betreuer nur natürliche Personen zu bestellen, § 1897 Abs. 1 BGB.

    Ok, dann scheint das nur ein spezieller Usus im hiesigen Beritt zu sein. Am § 1900 BGB stören sich unsere Richter wohl nicht. Das ist hier so gefestigt, dass die Vereinsleute sogar die Übernahme ablehnen, wenn nicht ihr Verein Ersatzbetreuer wird.

    ABER:

    1. Gängige Praxis macht einen Rechtsverstoß nicht richtig
    1. Ich komme von der Fragestellung ab
  • Es kann einem doch total egal sein wer die Schlussrechnung fertigt. Hauptsache der Betreuer unterschreibt sie und sie ist vollständig.

    Ein Betreuer könnte ja auch jemanden beschäftigen, der für ihn die RL macht und diese dann unterschreiben.

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