Hallo zusammen,
in einem verf. wg. fam. genehm. betr. grundstückskauf eines mj. kindes, muss ich wg. prüfung der angemessenheit des kaufpreises ein gutachten in auftrag geben. Jetzt hat die mutter des Kindes angefragt, ob sie die Gutachterkosten ohne weiteres vom bankkonto des kindes entnehmen kann.
Dies ist wohl möglich, oder?
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