fam.-Genehm.-Kosten für Gutachten

  • Hallo zusammen,

    in einem verf. wg. fam. genehm. betr. grundstückskauf eines mj. kindes, muss ich wg. prüfung der angemessenheit des kaufpreises ein gutachten in auftrag geben. Jetzt hat die mutter des Kindes angefragt, ob sie die Gutachterkosten ohne weiteres vom bankkonto des kindes entnehmen kann.
    Dies ist wohl möglich, oder?

  • Viel schwieriger ist der Sachverhalt, wenn das Kind die Erbschaft ausschlägt, zu der ein Grundstück gehört, oder ein Grundstück verkauft, selbst aber keinerlei Geld hat, um einen Gutachter zu bezahlen. Dann muss ich selbst irgendwie das Gutachten erst mal in Auftrag geben und auch bezahlen. Zumindest bei Ausschlagungen sieht man das Geld meist auch nie wieder.
    Dann ist der gegenständliche Fall ja äußerst komfortabel dagegen.

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