§ 250 FamFG UVG-Kasse als Ast.

  • Hallo,
    ich muss grad auf Fam vertreten (Vereinf. Verfahren) und habe keinen FamFG-Kommentar zur Hand.

    Kann mir jemand sagen, wo steht, dass die Angabe nach § 250 Abs. 1 Nr. 5 FamFG (Zeitpunkt der Aufforderung zur Auskunftserteilung bzw. Zahlung) entbehrlich ist, wenn der Unterhalt aus übergegangenem Recht geltend gemacht wird ?

    Der Unterhaltspflichtige dürfte doch vor der Gewährung von Unterhaltsvorschuss (vom Jugendamt als Beistand) zur Zahlung aufgefordert worden sein, also müsste dem Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) doch der Zeitpunkt bekannt sein, auch wenn es eine andere Abteilung ist ???

    Ich habe hier einen Schwung von Akten bekommen, in denen diese Angabe überall fehlt.

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