Richterzuständigkeit für § 1666, 1667 BGB bei Wohnsitz des Kindes im Ausland?

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Kind und Vater wohnen im eoropäischen Ausland; eine in Deutschland befindliche Immobilie wurde verkauft, das Kind war aufgrund Erbfalls Miteigentümer der Immobilie.
    Einige Kollegen dachten über eine mündelsichere Anlage des Kauferlöses nach, da die Immobilie sich bis zum verkauf in ZwVerw/ZwVerst befand. Der Kauferlöse befindet sich derzeti noch in Obhut des Ergänzungspfleger für das Verfahren der familiengerichtlichen Genehmigung.
    Bei meiner Meinungsbildung habe mich aber gestern gefragt, ob ich wegen des ausländischen Wohnsitzes an die Abt-Richterin vorlegen sollte/kann.
    Wie seht Ihr das?

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