Vollstreckbare Notarkostenrechnung

  • Astaroth und ich sind da einer Meinung; aber ich möchte das Thema nochmal wegen der vermeintlichen Widersprüche der genannten Entscheidungen aufgreifen und hoffentlich abrundend darstellen (wir hatten mehrere Fälle aus diesem Bereich).

    Im Tabellenprüfungsverfahren stehen sich der anmeldende Gläubiger, der Insolvenzverwalter, alle anderen anmeldenden Gläubiger und der Schuldner gegenüber. Wird insolvenzwirksam die Forderung eines anmeldenden Gläubigers bestritten (insolvenzwirksam nur vom IV oder sonstigen Gläubigern; Schuldnerwiderspruch nur insolvenzwirksam bei der Eigenverwaltung) ist danach zu fragen, wen trifft die Last der Klärung des Widerspruchs (der Widerprüche; dies steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Aufnahme in das Schlussverzeichnis.
    Wird eine angemeldete Forderung insolvenzwirksam bestritten, liegt die Betreibungslast der Forderung beim Anmeldenden. Ausnahme: "liegt für die Forderung ein Vollstreckungstitel vor" hat der Anmelndene keine Betreibungslast. Der Widersprechende hat die Verfolgungslast des Widerspruchs. Letztgenanntes hat nix damit zu tun, dass der Anmeldegläubiger ein Recht zur Feststellungsklage hat (also nicht Feststellungsinteresse mit Notwendigkeit verwechseln).
    Die Verfolgungslast ist m.E. aber nur dann dem Widersprechenden aufzuerlegen, wenn der Titel im Original vorgelegt wird. Alles andere würde die Unterscheidung von Betreibungs- und Verfolgungslast in das Nirwana verschieben.
    (Bsp.1: ey, hab voll krass viel kohle zu kriegen, hab auch titel, man nennt mich dä extreme bunny-checker -> klar, dürfte wohl nicht ausreichen; Bsp.2: ey, hab voll viel krass kohle zu kriegen, hab auch voll von hagen da wisch gekriegt, vollstreckungsbescheid und so, hab ich kumpel ausgeliehen, aber war null beitreibung und so -> tituliert ?. Aufnahme in das Schlussverzeichnis ?..)
    Was sollte diese Einlage bedeuten: was ist tituliert und was heißt, "Titel vorliegt" ...
    Behauptung der Titulierung reicht nun mal nicht, um bei insolvenzwirksamem Widerspruch in das Schlussverzeichnis aufgenommen zu werden.

    Ein völlig anderes Brett ist die genannte BGH-Entscheidung.
    In dieser Entscheidung hat der Senat hervorgehoben, dass der Insolvenzverwalter scih im Feststellungsrechtsstreit nicht allein darauf zurückziehen darf, es sei kein Titel vorgelegt worden. Dies ist auch zutreffend. Der Feststellungsrechtsstreit ist ein eigenständiges Erkenntnisverfahren. Allerdings ist in dieser Entscheidung nicht ventiliert worden, dass der Gläubiger ja jederzeit (jedenfalls in Grenzen der Anmeldefähigkeit) die Forderung unter Vorlage des Originaltitels in die Prüfungsverhandlung einführen kann, um die Aufnahme in das - noch zu erstellende Schlussverzeichnis zu erreichen. Der Insolvenzverwalter hat sich in dem zugrundeliegenden Verfahren in vielfältiger Hinsicht prozessual "ungeschickt" verhalten..... das kommentiere ich hier nicht weiter.

    Jetzt zu den weiteren Irritationen bzgl. Schlussverzeichnis:
    Forderung wird angemeldet, als tituliert behauptet, Titel liegt nicht vor; Verwalter bestreitet (warum auch immer, ein Widerspruch, weil der Titel nicht vorliegt, gibt es nicht: bedingter Widerspruch ? nein !).
    Schlussrechnung wird eingereicht, Forderung des betreffenden Gläubigers ist - zurecht - nicht im Schlussverzeichnis aufgeführt. Der Gläubiger reicht den Titel bei Gericht ein und begehrt die Änderung des Schlussverzeichnisses. Ist nicht ! kein Grund das Schlussverzeichnis zu ändern, er hätte Gelegenheit gehabt, im Rahmen der Änderung der Anmeldung die Forderung als "tituliert" in eine weitere Prüfungsverhandlung einführen zu können. Verabsäumt er dies, muss er in den Grenzen der Fristen die Feststellungsklage (mit eigener Kostenlast) erheben und gut ist.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!