Wer bestellt auch weiterhin keinen Ergänzungspfleger ?

  • Hallo,

    habe schon einige Threads hier durch, die auch schon älter sind, bei denen es darum geht, vorwiegend bei Genehmigungen für Erbschaftsausschlagungserklärungen für das Kind einen Ergänzungspfleger zu bestellen odder nicht.
    Vorab: Ich selbst mache es immer noch nicht, mag es auch falsch sein. Aber mein Verstand und mein logisches Denken wehren sich so vehement dagegen, dass ich es einfach nicht fertig bringe :D...

    Mich würde daher interessieren, wer hier (ev. auch immer noch) ebenso handelt wie ich, und ob er/sie dafür eine Begründung in die Akte zimmert. Habe ich bisher nämlich auch nicht gemacht....:strecker

  • Da unser OLG Oldenburg sich schon früh auf den Standpunkt gestellt hat, dass ein Erg.Pfleger zur Wahrung der verfahrensrechtlichen Interessen der Kinder erforderlich sei, wird hier immer ein Erg.Pfleger bestellt.

    Ich würde Dir raten, auf jeden Fall in jede Akte einen Vermerk zu machen, dass Du um die problematik weißt aber dass Du aus diesen und jenen Gründen eine Pflegerbestellung hier nicht für erforderlich erachtest.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe bisher auch noch keinen Ergänzungspfleger bestellt. Mir hilft da immer das OLG Brandenburg vom ??.12.2010, dass nur bei einem
    konkretem Interessenkonflikt einen Ergänzungspfleger für erforderlich hält.
    :)
    Ich wüsste auch gar nicht, wo ich ständig einen Erg.pfleger hernehmen soll.

    Ich denke und hoffe, dass es noch mehr RP gibt, die so denken!!!:oops:

  • Ich habe bisher auch noch keinen Ergänzungspfleger bestellt. Mir hilft da immer das OLG Brandenburg vom ??.12.2010, dass nur bei einem
    konkretem Interessenkonflikt einen Ergänzungspfleger für erforderlich hält.
    :)
    Ich wüsste auch gar nicht, wo ich ständig einen Erg.pfleger hernehmen soll.

    Ich denke und hoffe, dass es noch mehr RP gibt, die so denken!!!:oops:



    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Ich halte mich da auch frei ans OLG Brandenburg...und wenn mich bei einer Ausschlagung kein Interessenkonflikt ANSPRINGT, bestelle ich auch keinen Pfleger!! Reicht mir schon in allen anderen Fällen...:mad:

  • Es ist eben in unserem Rechtssystem so:

    Wie einfach wäre wohl es gewesen, wenn der Gesetzgeber den § 41 Abs. 3 FamFG um einen weiteren Satz ergänzt und selbst klargestellt hätte, wann ausschließlich eine Bekanntmachung an das Kind ausreicht und wann die Bekanntmachung an einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat, der grundsätzlich in den sorgeberechtigten Eltern gesehen oder nicht gesehen werden kann.

    So aber wird es höchst unterschiedlich gehandhabt und Obergerichte kommen auch noch zu unterschiedlichen Meinungen. Ich gehe mal entsprechend früherer Entscheidungen das OLG Dresden vielleicht auch zu der des Bandenburgischen OLG kommen würde (Einzelfall nach § 1796 BGB), aber solange keine Entscheidung existiert, muss jeder nach bestem Gewissen handeln.

    Ich gehe mal davon aus, der Gesetzgeber hat sich bei der Formulierung überhaupt nichts gedacht, so wie das regelmäßig zu beobachten ist, wenn sogar an sehr häufig vorkommende Fallkonstellationen offensichtlich überhaupt nicht gedacht wurde. Im Einzelfall bessert man dann ja nach langer Zeit mal nach, aber häufig überlässt man das Denken ganz einfach anderen.

    Dabei brauchte man hier im Forum nur mal regelmäßig mitlesen, und man würde die vielen Probleme erkennen und könnte ganz schnell klarstellen oder überhaupt eine Regelung finden. Beim Kontopfändungsschutz bei P-Konten hat man das gravierende Monats-Anfangsproblem offensichtlich nach immerhin 10 Monaten einer Lösung zuführen können. Ein paar ergänzende Worte im Gesetz, und viel Balast war damit allen Beteiligten genommen.

    Die Sache mit der Vertretung bei familiengerichtlichen Genehmigungen habe ich schon in Stellungnahmen zum FamFG im Jahre 2009 erwähnt, aber bis heute gab es hierzu nicht eine Reaktion. Und deswegen wird es immer weitere OLG-Entscheidungen geben, genauso wie Aufsätze in Fachzeitschriften, unterschiedliche Meinungen unter den Kollegen und in Foren - wie einfach könnte es sein, wenn das endlich mal klar geregelt würde. In der Wirtschaft könnte niemand so einen sinnlosen Aufwand betreiben.

    Immer die Entscheidung heranzuziehen, bei der man weniger Arbeit hat, halte ich allerdings auch für sehr bedenklich. Ich habe mittlerweile schon Omas und Tanten in diesen Genehmigungsverfahren als E-Pfleger bestellt, nur um rein formell diesem Schwachsinn gerecht zu werden. Ich glaube nicht mal, das die bis ins letzte Detail alles begriffen haben, aber rein formell habe ich wohl "richtig" gehandelt, wenn ich es auch so sehe, dass ich schwachsinnige Forderungen mit schwachsinnigen Handlungen erfüllt habe, was ich eigentlich hasse, da ich eben alles andere als ein Bürokrat bin und mich im Leben lieber von praktischen Erwägungen leiten lasse.

  • Immer die Entscheidung heranzuziehen, bei der man weniger Arbeit hat, halte ich allerdings auch für sehr bedenklich. Ich habe mittlerweile schon Omas und Tanten in diesen Genehmigungsverfahren als E-Pfleger bestellt, nur um rein formell diesem Schwachsinn gerecht zu werden. Ich glaube nicht mal, das die bis ins letzte Detail alles begriffen haben, aber rein formell habe ich wohl "richtig" gehandelt, wenn ich es auch so sehe, dass ich schwachsinnige Forderungen mit schwachsinnigen Handlungen erfüllt habe, was ich eigentlich hasse, da ich eben alles andere als ein Bürokrat bin und mich im Leben lieber von praktischen Erwägungen leiten lasse.



    Tue ich ganz sicher nicht. Ich schaue mir den Fall schon auch genau an, bevor ich entscheide, ob ich einen Pfleger bestelle oder nicht. Allerdings halte ich es dann so, dass ich wirklich nach Personen suche, die den Fall auch verstehen...sonst kann ich mir das Ganze - m. E. - auch sparen und von einer Bestellung absehen. Wie auch immer, bin ansonsten ganz deiner Meinung...dass es immer wieder interessant ist, was uns der Gesetzgeber so vor die Füße wirft...:mad:

  • Genau diese Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.12.2010 habe ich auch vorliegen, allerdings ist das die einzige. Hat jemand noch eine andere Entscheidung, die "gleichgesinnt" ist?
    Ich mag mich der Entscheidung "meines" OLG Celle auch nicht anschließen, aber muss ich ja auch nicht...... es kann seine Meinung ja auch noch mal ändern. ev. müssen nur genug Beschwerden eingereicht werden.

  • Darf ich mal ganz blöd fragen wie ihr (also die, die einen Ergänzungs-Pfleger bestellen) das praktisch handhabt und umsetzt? Habe das zum ersten Mal.
    Genehmigt ihr die Ausschlagung und nehmt in den Beschluss gleichzeitig mit auf:

    2. wird ein Ergänzungspfl. bestellt mit folgendem Aufgebenkreis:

    oder macht ihr das schon vorher?
    und vor allem müsst man doch vorher noch die Sorge für den Teil entziehen?! AAH! ^^

    Wär für n Hinweis dankbar.

    Liebe Grüße

  • Da streiten sich noch die Geister , ob die Eltern wegen § 1795 BGB von der Vertretung ausgeschlossen sind oder nach § 1796 BGB das Vertretungsrecht zu entziehen ist.

    Da der zu bestellende Ergänzungspfleger zum Ersuchen auf gerichtliche Genehmigung gehört werden muss, gebietet dies logischerweise , dass er zeitlich vor der Genehmigung bestellt werden muss.
    Abgesehen davon , dass für die Wirksamkeit seines Amtes §§ 1915,1789 BGB eintreten müssen ( Verpflichtung ) .
    Wie sollte ihm sonst gem. § 41 III FamFG ein Genehmigungsbeschluss wirksam bekannt gemacht werden, wenn er nicht einmal im Amt ist ?

  • ja seh ich auch so,

    hab das nur letztens in einer nachlassakte in einem beschluss gesehen und mich davon etwas verwirren lassen, wobei das wahrscheinlich eher n verfahrenspfl in betreuungssachen war. da würde es ja zumindest gehen.

    Ich werd das morgen mal in Angriff nehmen. Hach ja ....

  • Ab wann kann der Ergänzungspfleger verpflichtet werden ? Erst ab Rechtskraft des Beschlusses zu seiner Bestellung oder schon vorher.

  • Bisher hab ich auch nie einen Erg.-pfl. bestellt, da noch keine Entscheidung des OLG Celle zu dieser Problematik vorlag. Aber jetzt wo es eine gibt, muss ich evtl. doch mal umdenken...

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