Zweite vollstreckbare Ausfertigung vom VB, elektronisches Mahnverfahren

  • Hallo alle zusammen,

    ich hab schon gesehen, dass über das Thema öfter diskutiert wurde. Und zwischenzeitlich sehe ich auch ein, dass ich als PG die weitere vollstreckbare eines am MG erlassenen VB erteilen muss, wenn der Rechtsstreit hierher abgegeben wurde.

    Mir stellen sich da nur mehrere technische Fragen:

    1. Muss ich den Aktenausdruck vom MG, der ja einen Abdruck des VB enthält, archivieren und aussondern lassen? Meines Gst. machen das nicht, weil das für die nur ein Ausdruck und eben kein Original ist. Wenn wir den Ausdruck aber vernichten (nach 5 Jahren Aufbewahrungsfrist), dann habe ich ja nichts mehr in der Akte vom Mahnverfahren?

    2. Wie erstelle ich die zweite vollstreckbare Ausfertigung? Die Vorschläge reichen ja von Vordrucksatz ausfüllen lassen, bis kopieren des Aktenausdrucks oder Ausfertigung vom MG anfordern. Was ist günstiger bzw. was funktioniert in der Praxis gut?

    3. Wo bringt ihr dann den Vermerk über die Klauselerteilung an? Am Aktenausdruck (der im Zweifel vernichtet ist)?

    4. Tritt der Aktenausdruck an die Stelle des Original-VB? Ich vermag das dem § 696 bzw. 700 ZPO nicht zu entnehmen. Dort heißt es lediglich, der Aktenausdruck hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Wenn der Ausdruck das Original ersetzen soll, müsste dann nicht zumindest eine Heftung und Siegelung erfolgen? Die Seiten kommen bei uns immer lose an. Woher weiß ich dann, dass ich alles habe? Zudem habe ich keine Original Zustellurkunde und nix. Nur den blöden Ausdruck aus dem maschinellen Verfahren.

    Vorab schon ein großes Dankeschön für Eure Hilfe. :D

    Viele Grüße!!

  • Hallo, hier (Berlin) wird wie folgt verfahren:

    zu 1. ja, den VB von der Vernichtung zwingend ausschließen. Habe bei dem ersten Antrag dieser Art das zuständige Mahngericht angerufen und einfach mal nachgefragt. Dort gibt es nach Abgabe an das Streitgericht keinen VB mehr in den Akten.

    zu 2. kopieren, habe ich bis jetzt jedenfalls immer so gemacht und es hat auch funktioniert.

    zu 3. ja, am nun von der Vernichtung ausschließenden Aktenausdruck.

    zu 4. ja! Die Vollständigkeit kann ich (hier) anhand der hier vom Mahngericht vorgenommenen Foliierung ersehen.

    Wie sich das in anderen Bundesländern verhält, kann ich nicht sagen.

    Ich hoffe, dennoch geholfen zu haben. Im Zweifel zur Absicherung einfach mal beim MG anrufen.

    Viele Grüße!


  • 2. Wie erstelle ich die zweite vollstreckbare Ausfertigung? Die Vorschläge reichen ja von Vordrucksatz ausfüllen lassen, bis kopieren des Aktenausdrucks oder Ausfertigung vom MG anfordern. Was ist günstiger bzw. was funktioniert in der Praxis gut?



    Das Mahngericht hat uns letztens auf telefonischen Anruf die VB - Ausdrucke übersandt. Auch den Klausel-Vermerk haben sie uns bis auf Datum & Unterschrift schon vorgefertigt auf den VB gesetzt.

  • Die Methode # 3 habe ich noch nicht probiert. Hier wird der Weg mit dem Vordrucksatz eingeschlagen. Bekommt der Ast. keinen Vordruck mehr, gibt es entsprechende VB-Exemplare aus dem alten Vordrucksatz auch online.

  • Danke für Eure Antworten.

    Ich denke ich werde jetzt erstmal an die Geschäftsstellen weiter leiten, dass die Aktenausdrucke auszusondern sind.

    Und ich finde die Idee mit dem Vordrucksatz gut. Den kann der Antragsteller ausfüllen, da hab ich keine Arbeit :daumenrau

    Falls noch ein Kollege einen Tipp hat, immer her damit. So richtig zufrieden bin ich mit der Lösung nicht. :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!