Sonderrechtsnachfolge - Abfindung

  • Hallo,

    ich bin's mal wieder, diesmal in einem neuen Fachgebiet und bestimmt (baldigen) unzähligen Fragen. Aber zuerst mal mein aktuelles Problemkind:

    Kommanditist A scheidet aus und überträgt seinen Anteil auf die Kommanditistin B.

    B versichert, dass A eine Abfindung in Höhe von 1,- EUR erhalten hat.

    Jetzt hab ich im HRP nachgelesen, dass doch eigentlich zu versichern ist, dass der Ausscheidende nun gerade keine Abfindung erhält oder versprochen bekommen hat. Und weiter hab ich gelesen, dass diese Versicherung i.d.R. von den Komplementären und dem Ausscheidenden/Übertragenden abzugeben ist, nicht aber von der Erwerberin.

    Wie verfahre ich denn jetzt, nachdem sowohl eine "Abfindung" - wenn auch wahrscheinlich nur symbolisch - gezahlt wurde und auch noch die Erwerberin die Versicherung abgab?:gruebel:

    Könnte mir da bitte jemand helfen?

    Freundliche Grüße
    Efeu

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Soll ein Vermerk über die Sonderrechtsnachfolge eingetragen werden, so muss die Gesellschaft (und damit die Komplementärin) und der ausscheidende Gesellschafter versichern, dass dem ausscheidenden Gesellschafter keine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen für die aufgegebenen Rechte versprochen oder gewährt wurden.

    Dass der Erwerber eine "Abfindung" an den Veräußerer zahlt, liegt in der Natur eines Kaufvertrages zwischen Erwerber und Veräußerer, hindert aber die Eintragung eines Vermerkes über die Rechtsnachfolge nicht, falls keine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen erfolgte.

  • Danke. Das leuchtet mir ein.

    Allerdings wurde in der Versicherung angegeben, dass der Betrag (1,00 EUR) aus dem Gesellschaftsvermögen gezahlt wurde. Das hatte ich vergessen zu erwähnen, weil ichs überlesen hatte.

    Somit ist dann die Sonderrechtsnachfolge hinfällig?

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    Das Leben des Brian

  • Nachdem ich Reg jetzt endlich gelernt habe =) ja materieller mangel, zurückweisen bzw ohne Vermerk wäre es eintragbar, also keine Sonderechtsnachfolge =)

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