Hallöchen,
hab schon wieder ein Problem bei welchem mir die Suchfunktion nicht weiterhelfen konnte, aber vielleicht habt ihr einen Tipp für mich...
Habe meine erste Umgangspflegschaft vor mir liegen und hab ja nun schon herausgefunden, dass die Verpflichtung (da Ergänzungspflegschaft) zwingend erforderlich ist. Da meine Pflegerin jedoch ca. 130 km von hier weg ist wäre es nicht möglich, die Verpflichtung an dem für sie zuständigen AG vornehmen zu lassen? Handhabe ich jedenfalls in meinen Betreuungssachen auch immer so, nur dass die Verpflichtung ja dort nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bestellung ist...
Vielen Dank
Verpflichtung d. Ergänzungspflegers/Umgangspflegers im Wege der Amtshilfe möglich?
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Cappuccino -
7. Juni 2011 um 11:08
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ja sicher, fast wöchentliches Geschäft.
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Ich wüsste auch nicht, was dem entgegensprechen sollte.
Wird hier auch oft gemacht (sowohl die Verpflichtung für andere Gerichte, als auch die Versendung der Akten mit der Bitte um Verpflichtung). -
Ich wüsste auch nicht, was dem entgegensprechen sollte.
Wird hier auch oft gemacht (sowohl die Verpflichtung für andere Gerichte, als auch die Versendung der Akten mit der Bitte um Verpflichtung).
Jupp, janz normaal... ;o -
Das klingt ja prima. werd ich gleich veranlassen. Danke nochmal für die Antworten.
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Rechtshilfe ist doch irgendwo im GVG geregelt.
Find bloß die Vorschrift gerade nicht. -
shame on you, aie honte, schäm dich!
§§ 156 ff GVG -
Wie wäre es einfach mit § 488 Abs.3 S.2 FamFG?
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