Verpflichtung d. Ergänzungspflegers/Umgangspflegers im Wege der Amtshilfe möglich?

  • Hallöchen,
    hab schon wieder ein Problem bei welchem mir die Suchfunktion nicht weiterhelfen konnte, aber vielleicht habt ihr einen Tipp für mich...

    Habe meine erste Umgangspflegschaft vor mir liegen und hab ja nun schon herausgefunden, dass die Verpflichtung (da Ergänzungspflegschaft) zwingend erforderlich ist. Da meine Pflegerin jedoch ca. 130 km von hier weg ist wäre es nicht möglich, die Verpflichtung an dem für sie zuständigen AG vornehmen zu lassen? Handhabe ich jedenfalls in meinen Betreuungssachen auch immer so, nur dass die Verpflichtung ja dort nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bestellung ist...

    Vielen Dank

  • Ich wüsste auch nicht, was dem entgegensprechen sollte.
    Wird hier auch oft gemacht (sowohl die Verpflichtung für andere Gerichte, als auch die Versendung der Akten mit der Bitte um Verpflichtung).

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich wüsste auch nicht, was dem entgegensprechen sollte.
    Wird hier auch oft gemacht (sowohl die Verpflichtung für andere Gerichte, als auch die Versendung der Akten mit der Bitte um Verpflichtung).



    Jupp, janz normaal... ;o

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