Grundstücksübertragung als Ausstattung § 1624 BGB

  • Mir liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft vor.
    Das betreffende Rechtsgeschäft ist eine Grundstücksübertragung als Ausstattung (§ 1624 BGB), d.h. also Grundstücksschenkung.
    Vertragspartei ist auf der Veräußererseite die Kindesmutter und auf der Erwerberseite das Kind vertreten durch Kindesmutter und Kindesvater.

    Die notarielle Urkunde habe ich mir sehr genau angeschaut. Das Rechtsgeschäft ist unzweifelhaft rechtlich vorteilhaft für das Kind.

    Hier meine Frage: Meiner Erinnerung nach bedarf es in diesem Fall dann doch nicht der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft, da das RG ledigl. rechtl. vorteilhaft ist, oder habe ich irgendetwas übersehen? :gruebel:

  • Das mit der Ausstattung ist für unsere Zwecke ohne Belang, kann vielleicht steuerliche Aspekte haben. Der Grund der Einräumung eines rechtlichen Vorteils interessiert nicht.

  • Parallel liegt mir nun auch ein Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vor.

    Bedarf es hier mit Blick auf den ldgl. rechtlichen Vorteil überhaupt einer Genehmigung?

  • ja, da die Überlegung mit dem rechtlichen Vorteil nur die Frage der Vertretung, nicht jedoch der Genehmigungsbedürftigkeit betrifft. Es macht Dir lediglich die Überlegung zur Gemehmigungsfähigkeit einfacher.

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