Beitreibung Zwangsgeld

  • Hallo,

    ich habe hier einen Verein, der die Änderung des Vorstandes nicht anmeldet. Dem 1. Vorsitzenden wurde Zwangsgeld angedroht und schließlich auch festgesetzt. Dieser hat das Zwangsgeld nicht bezahlt. Zwischenzeitlich ist eine Meldung der Gerichtskasse zur Löschung einer Kostenforderung im Kostensoll wegen erfolgloser oder teilweise erfolgloser Beitreibung eingegangen. Hat es überhaupt noch Sinn jetzt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen um zu vollstrecken. Laut Aussage Vollstreckungsabteilung hat der 1. Vorsitzende noch nicht die e.V. abgegeben. Es liegen aber drei Haftbefehle vor gegen ihn vor. Nun gibt es noch mehrer eingetragene Vorstandsmitglieder von denen ich mir aber nicht sicher bin, ob die noch im Amt sind.

    lg

  • Hallo,

    Zwischenzeitlich ist eine Meldung der Gerichtskasse zur Löschung einer Kostenforderung im Kostensoll wegen erfolgloser oder teilweise erfolgloser Beitreibung eingegangen.

    lg



    Wieso schlägt die Kasse die Kosten nieder, obwohl es keine eV gibt? Sehr ungewöhnlich.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Keine Ahnung. Ich werde jetzt nen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen mit Antrag Abnahme e.V. und Haftbefehl. Mal schauen, ob was passiert.

  • Ich versuche immer zunächst über die weiteren Vorstandsmitglieder zum Erfolg zu kommen. Meist wirkt es, wenn man ein anderes Vorstand anschreibt mit dem Hinweis, dass der Vorsitzende sich trotz Erinnerung nicht meldet und man vorsorglich darauf hinweist, dass ggf. Zwangsgeldmaßnahmen einzuleiten wären.

    So kommt der Stein dann fast immer ins Rollen.

  • Ich habe das seinerzeit mit Schützenvereinen durchspielen dürfen, in denen z.T. Ortsbürgermeister Vorsitzende waren. Einer hat brav 1.500 € Gesamtsumme OG gezahlt, bis er sich gerührt hat. Solange die e.V. nicht abgegeben wurde, was die meisten wegen der Schufa schon schreckt, habe ich immer durchgezogen.
    Wenn hier schon HB eingetragen sind und den Vors. das offenbar nicht kümmert, würde ich gleichwohl auf jeden Fall bis zur Abgabe der e.V. weitermachen. Wenn schon - denn schon! :teufel:

  • ...

    Nun gibt es noch mehrer eingetragene Vorstandsmitglieder von denen ich mir aber nicht sicher bin, ob die noch im Amt sind.



    Es sind alle Vorstandsmitglieder anmeldepflichtig.

    Aus ökonomischen Gründen schreibe ich in der Regel aber zunächst nur ein Vorstandsmitglied an.
    Reagiert dieses auch auf Mahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit eines Zwangsgeldverfahrens nicht, drohe ich in der Folge allen vorstandsmitgliedern ein Zwangsgeld zahlenmäßig bestimmt und gegen ZU an.

    Mit der Androhung des Zwangsgeldes bekommen die bisher unbeteiligten Vorstände die Anschreiben an das zuerst angeschriebene Mitglied zur Kenntnis mit zugestellt.

    Die eingetragenen Vorstände gelten für mich als noch im Amt - andernfalls müssen sie im Zwangsgeldverfahren Einspruch einlegen und vortragen, dass sie nicht mehr im Vorstand sind ...

  • Also der Schuldner jetzt die e.V. abgegeben. Ich werde jetzt das Einkommen pfänden und die anderen Vorstandsmitglieder anschreiben mit Durchschrift der bisherigen Schriftsätze und dem Hinweis, dass binnen einem Monat die Anmeldung zu erfolgen hat. Sollte dies nicht erfolgen wird ein weiteres Zwangsgeld festgesetzt. Oder hat jemand noch einen weiteren Vorschlag??

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!