Verfahrenspflegerbestellung

  • Hallo zusammen :)

    Ich bin hier "Notvertreter" für eine eilige Familiensache (als Dienstjüngster) und habe Familiensachen nur vor Einführung des FamFG gemacht . . . bin gerade etwas hilflos.

    Folgende Frage:

    Wie läuft die Bestellung eines Verfahrenspflegers ab :confused:

    Beschluß mit Aufgabenkreis, Zustellung und fertig, oder muß der persönlich beim Gericht erscheinen :gruebel:

    Ach ja, und was muß der Verfahrenspfleger dem Gericht dann mitteilen (etwa einen Rechtsmittelverzicht??? oder eben nur, dass er die Genehmigung erhalten/entgegengenommen hat?)

    Habe hier nämlich ne Sache, die ne Kollegin ordentlich verbummelt hat, Immoblienkauf und Grundschuldbestellung durch Mutter mit zwei Kindern, die Genehmigung ist bereits erteilt, kann den Kindern aber nicht mitgeteilt werden, weil die Mutter ausgeschlossen ist (Vater lebt nicht mehr) und ein Verfahrenspfleger nicht bestellt wurde . . . somit kann weder AV noch GS eingetragen werden . . . :eek: und der Umzug von der teuren Mietwohnung ins eigene Haus verzögert sich unnötig . . .

    Einmal editiert, zuletzt von redge (17. Juni 2011 um 11:41) aus folgendem Grund: was vergessen . . .

  • Hier muss vermutlich kein Verfahrens- sondern ein Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis "Vertretung der Kinder im Genehmigungsverfahren ..." (o. ä. ) 'ran. Der muss nach vorheriger Anhörung der Beteiligten ausgewählt und bestellt werden. Ganz so schnell wird die Sache also nicht gehen.

    Wie alt sind denn die Kinder? Vielleicht können sie die Genehmigung schon selbst entgegennehmen.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Die Kinder sind sehr klein (Vorschulalter), da macht eine Anhörung keinen Sinn, zudem sind KV und GS-Bestellung ja schon genehmigt, also was sollte ich dem Ergänzungspfleger groß erklären . . . er muß ja nur die Genehmigung entgegennehmen und dann halt wohl dem Gericht mitteilen, dass er sie erhalten hat, oder :gruebel:

  • Ich denke auch, dass Du hier keinen Verfahrenpfleger-, sondern einen Ergänzungspfleger brauchst. Um dem ist dann zunächst mal rechtliches Gehör zu gewähren.

    Also noch keinen Genehmigungsbeschluss, sondern Ergänzungspfleger und dem die Akte zur Stellungnahme binnen ein, zwei Wochen schicken und dann erst über die Genehmigung entscheiden.

    Und sooo schnell gehts dann auch nicht. Im Genehmigungsbeschluss ist zu vermerken, dass die Wirksamkeit mit Rechtskraft eintritt ...

  • Zunächst musst Du die Mutter anhören wegen der Anordnung der Pflegschaft und der Auswahl des Pflegers. Dann musst Du per Beschluss anordnen und auswählen. Der ausgewählte Pfleger muss persönlich zum Verpflichtungstermin erscheinen.

    Der Ergänzungspfleger hat das Recht, für die Kinder Rechtsmittel einzulegen oder auch, wenn wie hier die Sache schnell gehen muss, darauf zu verzichten. Die Genehmigung wird nämlich erst mit Rechtskraft wirksam.

    @ Grisu: Die Genehmigung ist schon erteilt. Dass der Ergänzungspfleger vorher nicht bestellt und angehört wurde, macht aber m. E. nichts - um die Sache zu prüfen hat er ja die Rechtsmittelfrist.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • OK Ergänzungspfleger also :)

    der Gewünschte kennt als Onkel der Kinder die ganze Aktion schon und wird sich einen Teufel der Mutter in die Quere stellen . . . (ich hab's mir auch nochmal genau angeschaut, das passt so für die Kinder, ist sogar richtig klasse, aber gut . . .)

    Laut Notar konnte die Mutter bei den Verträgen wirksam für die Kinder handeln, kann aber eben nur die Genehmigung nicht entgegen nehmen . . .

    MUß ICH DEN KERL nach dem FamFG zwingend persönlich anhören . . . denn der wohnt nicht hier um die Ecke . . . sondern 200 km entfernt . . . ich habe die nämlich vor dem FamFG nie angehört . . .


  • @ Grisu: Die Genehmigung ist schon erteilt. Dass der Ergänzungspfleger vorher nicht bestellt und angehört wurde, macht aber m. E. nichts - um die Sache zu prüfen hat er ja die Rechtsmittelfrist.

    Stimmt. Hab ich überlesen.


    MUß ICH DEN KERL nach dem FamFG zwingend persönlich anhören . . . denn der wohnt nicht hier um die Ecke . . . sondern 200 km entfernt . . . ich habe die nämlich vor dem FamFG nie angehört . . .

    Gehör kannst Du auch schriftliche gewähren, das ist kein Problem. Aber verpflichtet werden sollte der -> Amtshilfe.

  • Bei Bestellung eines Verwandten/Bekannten der Eltern wäre ich immer sehr vorsichtig. Der Ergänzungspfleger soll objektiv im Sinne der Kinder handeln.
    Der hier vorgeschlagene Onkel wäre m.E. nicht objektiv (egal, ob die Verträge und die Genehmigungen im Sinne der Kinder sind).

    Das weitere Problem ist, dass du den Ergänzungspfleger persönlich verpflichten musst.

    Musst du die Sache heute noch entscheiden oder wann kommt die Kollegin bzw. die normale Vertretung wieder?

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • der Gewünschte kennt als Onkel der Kinder die ganze Aktion schon und wird sich einen Teufel der Mutter in die Quere stellen . . . (ich hab's mir auch nochmal genau angeschaut, das passt so für die Kinder, ist sogar richtig klasse, aber gut . . .)


    Wenn Du das mit dem Beschwerderecht für die Kinder ernst nimmst, würde ich den Onkel gerade nicht auswählen, sondern einen neutralen Dritten. Der Pfleger vertritt die (rechtlichen) Interessen der Kinder, nicht die finanziellen der Mutter. Er soll ja Rechtsmittel einlegen können, wenn alle anderen etwas Wesentliches beim Vertragsschluss oder der Genehmigung übersehen oder nicht bedacht haben.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • wenn's nach der Mutter geht besser schon gestern als heute . . . die Kollegin kommt "erst" nächste Woche Mittwoch wieder . . . :cool:

    . . . dann werde ich sie mal fragen, ob sie nicht einen anderen aus der Nähe vorschlagen kann, wenn ihr so große Bedenken bei einem Onkel habt . . .

    P.S.: Ich habe in solchen Fällen immer den Eindruck, den Bürgern werden ohne Ende Steine in den Weg gelegt . . . hier will die Mama mit den Kleinen (nach dem Tod des Vaters) aus einer sehr teuren Wohnung (1.500,-- €/mtl.) in ein eigenes Haus (700,-- € Finanzierung mtl.), die Kinder werden sogar Miteigentümer . . . na ich weiß nicht ob's der Gesetzgeber da nicht zart übertreibt . . .

    . . . und ich weiß, es geht hier nicht um finanzielle Aspekte, sondern um rechtliche, aber für die Mama geht's nur um viel viel Geld UND das Beste für die Kleinen . . .

  • . . . dann werde ich sie mal fragen, ob sie nicht einen anderen aus der Nähe vorschlagen kann, wenn ihr so große Bedenken bei einem Onkel habt . . .


    Der ist ja dann auch wieder parteiisch, such Dir lieber einen Rechtsanwalt o. ä.

    Dass die Eltern in den meisten Fällen ihren Kindern auf keinen Fall Schaden wollen, ist völlig klar. Es gibt aber auch "Ausreißer", die ihre Kinder über den Tisch ziehen wollen oder aus steuerlichen Gründen die abstrusesten Dinge tun. Auf die muss das Gericht ein Auge haben, und da die Gesetze für alle gleich gelten, trifft's halt auch die "guten" Eltern.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • :gruebel: na ihr macht's den Leuten ja nicht eben leicht, die will ein Haus in der Nachbarschaft kaufen und nicht die Katze im Sack oder sonst eine Überraschung . . . ;) aber ich werde sehen . . .

  • Dass die Sache "plötzlich" so brandeilig wird, haben aber die Gerichte und der Gesetzgeber nicht zu verantworten. Schließlich hätte schon der Notar der Mutter erklären können, wie so ein Genehmigungverfahren abläuft. Es ist schon schlimm genug, dass viele Leute denken, wir würden einfach den "Genehmigungsstempel" aus dem Schreibtisch ziehen und ohne jede Prüfung auf den Vertrag knallen.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ich habe gerade gesehen, dass das Objekt ohnehin erst ab Dezember bezogen werden kann, damit relativiert sich die Sache dann doch deutlich :cool: . . . dann müssen sie die Miete sowie so bis November bezahlen . . .

  • Und was sagt dir das? - Leg die Akte deiner Kollegin auf den Schreibtisch. 3 Arbeitstage kann das nun auch noch warten. :)



    Logisch ;) . . . warum bin ich nicht früher draufgekommen die Besitzübergabe im Vertrag zu checken :behaemmer weil man eben den Servicekräften immer gerne glaubt es ist eilig, wenn die es sagen :cool:

  • Zunächst musst Du die Mutter anhören wegen der Anordnung der Pflegschaft und der Auswahl des Pflegers.

    Gut, ich habe es der Mutter auch mitgeteilt, dass ein Pfleger zu bestellen ist ....., aber so zwingend mit der Anhörung, ob eine E-Pflegerbestellung notwendig ist oder nicht und ob sie mit dem von mir vorgesehenen Pfleger "zufrieden" ist, sehe ich das nicht unbedingt. Selbst wenn sie sagt, eine E-Pflegerbestellung sei nicht notwendig, wird das doch nach der Einschätzung einiger hier nichts daran ändern, doch die E-Pflegschaft anzuordnen. Demgegenüber gibt es in der Praxis ja immer noch massenhaft Rechtspfleger, die die Notwendigkeit eines E-Pflegers im Genehmigungsverfahren sowieso nicht anerkennen, zumindest bei den einfachen Standardverfahren wie Erbausschlagungen ...

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