Erstattungsfähigkeit Aufwendungen eines Ergänzungspflegers

  • Hallo,

    etwas passendes zu meiner Frage habe ich nicht gefunden. Hier also der Sachverhalt:

    Eine Ergänzungspflegerin eines Mündels (Ausübung Zeugnisverweigerungsrecht) beantragt die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für ihre Tätigkeit.

    Um sich besser kennenzulernen, traf sich die Ergänzungspflegerin mit dem Mündel in einem Café. Nunmehr macht sie die Bewirtungskosten als Auslagen geltend.

    Sind diese hier erstattungsfähig?:gruebel:

    Weiterhin macht sie auch Fotokopien als Auslagen geltend und setzt dafür Umsatzsteuer an. Ist dies möglich?:gruebel:

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