Einbennung - Vorlage beim Standesamt

  • Hallo brauche mal Euren Rat
    Fall: Durch mich wurde ein Beschluss zur Einbennung erlassen (§ 3 NÄG), alle Anhörungen sind erfolgt, Kindesmutter hat zugestimmt, Vater unbekannt. soweit so gut.
    Nun legen die Antragssteller den Beschluss beim zuständigen Standesamt vor um die Einbennung dort umzusetzen und die notwendigen Anträge zu stellen.
    Die dortige Mitarbeiterin will nun die Stellungnahme des Jugendamtes und die Zustimmungserklärung durch die Antragssteller vorgelegt bekommen.
    Ist doch Blödsinn, oder???. Das Familiengericht hat das Antragsrecht doch vorab geprüft und dann den Beschluss erlassen aus dem im übrigen durch die Begründung hervorgeht dass die Zustimmung und die Anhörungen erfolgt sind.

  • Sehe ich genauso.
    Die Voraussetzungen für die Einbennung hast du ja abschließend geprüft, aus diesem Grund müsste dem Standesamt dein Beschluss ausreichen.

  • vielen Lieben Dank.
    Eine Einbennung kommt ja nicht so häufig vor (zumindest hier). Hier sind ausserdem noch die Pflegeeltern die Antragssteller als weitere Ausnahme. Aber Rechtssprechung gibts ja genug. Nur zur Verfahrensabarbeitung findet man kaum etwas in der Literatur / FH

  • irgendwie verstehe ich etwas nicht- das Familiengericht genehmigt doch lediglich die Antragstellung zur Namensänderung.
    Die tatsächliche Namensänderung wird doch durch die Behörde ausgesprochen und somit kann doch der Beschluss des Rechtspflegers des Gerichtes nicht beim Standesamt für den Vollzug ausreichen ?

  • Tut er auch nicht. Die Standesbehörde muss selbständig noch nach § 3 NamÄndG entscheiden. Eine Stellungnahme des Jugendamtes und die Zustimmungserklärung durch die Antragssteller können sie ja, soweit es ihr Ermessen hierzu erlaubt, ja von den Antragstellern verlangen, das hat aber nichts mit dem Familiengericht zu tun.

  • Ich meine mal rausgefummelt zu haben, dass die Verwaltungsvorschriften haben, wonach die die dem FG gegenüber abgegebene Stellungnahme des JA anfordern müssen (vielleicht sollen die das Rad nicht nochmals erfinden, sprich das JA nicht mit den gleichen Fragen überziehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!