Ergänzungspflegschaft - als Nebenkläger zulassen?

  • Hallo,

    ich habe da folgendes Problem: Kind wurde wohl missbraucht - Beschuldigter ist kein Elternteil, sondern ein Dritter. In der Hauptverhandlung beantragt der Zeugenbeistand aufgrund Vollmacht der Kindesmutter, dass das Kind als Nebenkläger zugelassen werden soll. Der Kindesvater, im Termin anwesend, ist mit der Zulassung als Nebenklägerin nicht einverstanden. Der Zeugenbeistand beantragt nun die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Frage, ob das Kind sich dem Verfahren als Nebenklägerin anschließt.
    Meine Fragen:
    1. Ist das Rechtspflegerzuständigkeit - ich befürchte ja.
    2. Besteht hier ein Interessenkonflikt und somit ein gesetzl. Vertretungsausschluss oder ist das nicht ein Verfahren gem. § 1628 BGB?

    Vielen Dank

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