Hat jemand eine Idee, ob eine GmbH & Co. KG, die ein Rechtsmittel einlegt und anschließend gelöscht wird, einen Rechtsnachfolger hat?
Mein Problem ist, dass es einen Titel gegen die KG gibt, sie diesen mit einer Beschwerde anficht und dann gelöscht wird. Grundsätzlich kann man gegen den phg (sprich die GmbH) aus Titeln gegen die KG vollstrecken gem. § 4 JBeitrO ohne Schaffung einer neuen Vollstreckungsgrundlage. Wenn aber der Titel mit einer Beschwerde angegriffen wird, über die nicht entschieden wurde, bzw. aufgrund der Löschung auch nicht mehr entschieden werden kann, ist er nicht rechtskräftig und kann auch nicht vollstreckt werden (gegen die GmbH).
Gibt es eine Theorie, die möglicherweise die GmbH als ehemaligen phG der gelöschten KG als deren Rechtsnachfolger, oder zumindest in einer Form der die Prozessfähigkeit wieder herstellt oder aufrecht erhält sieht?
Ich danke jedem für die geistige Anstrengung!