fam. Genehm.-Kauf Hausgrundstück-Miete als Entschäd-Zahlung

  • Hallo, in einem Verf. soll eine fam. Genehm. erteilt werden; es soll vom MJ. ein Hausgrundstück gekauft werden. Eigentümer soll das Kind allein sein; die übrige Familie will jedoch darin wohnen und dem Kind als Entschädigung eine angemessene Miete zahlen.

    Dies ist möglich, oder?

    Danke

  • Wenn das Kind über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, diese nicht für andere Zwecke erforderlich sind oder in kürze für andere Dinge benötigt werden könnten und die Rendite okay ist, sehe ich keine grundsätzlichen Probleme.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Grundsätzlich ist das selbstverständlich möglich, wenn es aus den (uns nicht weiter bekannten) Zusammenhängen heraus genehmigungsfähig ist. Interessant wäre natürlich noch, mit welchen Mitteln das Hausgrundstück gekauft wird und ob Kaufpreis und Miete angemessen sind. Für den Mietvertrag wird aber wohl auf jeden Fall ein Ergänzungspfleger erforderlich sein, wenn das Kind ihn mit seinen Eltern abschließt.

    Ich hatte so einen Fall schon mal mit Garagengrundstück (Eltern waren Eigentümer eines Taxiunternehmens; Kind bekam allerdings schenkungsweise von den Großeltern das Grundstück nebst Garagen, es wurde sodann ein Miet/Pachtvertrag mit den Eltern abgeschlossen). In diesem Falle muss sich das steuerlich für die Eltern gerechnet haben.

  • Also anscheinend ist das Geld noch nicht flüssig, sondern das Kind hat Felder, die momentan noch verpachtet sind. Die Mutter würde die Felder aber dann verkaufen wollen.

    Sie würde entweder alle felder verkaufen, damit das Kind das Haus aus seinen eigenen mitteln kaufen kann und sie dem Kind dann Miete dafür bezahlt, dass sie mit drin wohnen kann.
    Muss sie dann eigentlich miete nach dem normalen mietspiegel zahlen, oder darf die miete geringer sein?

    Als 2. Alternative hat sie vorgeschlagen, nicht alle felder zu verkaufen, z. B. nur 2 davon, dass als erlös 150.000 € vorhanden sind; die restl. ca. 150.000 € will sie selbst als Darlehen finanzieren; das Hausgrundstück soll trotzdem auf das Kind laufen; die selbst finanz. 150.000 € sollen den Mietzahl. angerechnet werden.

    Was haltet ihr davon?? habe hierzu leider keine großen Erfahrungen

  • habe hierzu leider keine großen Erfahrungen


    Mit so einem Geschäft habe ich auch keine Erfahrungen.

    Wenn das Kind die Felder verkauft, müssen die Mieteinnahmen aus dem neuen Haus schon deutlich über den Pachterträgen aus den Feldern liegen, damit sich das für das Kind rechnet, meine ich.
    Grundsätzlich spricht aber aus meiner Sicht nichts dagegen.

    Ulf

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  • Die Frage läuft doch auf den sittlichen Nährwert aus.
    Was ist für das Kind günstiger: Die Felder oder eine bebaute Immobilie?

    Die Felder sind als Agrarfläche nicht allzuviel wert, kommt auf die Bonität des Bodens an. Die Pacht wird auch nicht so berauschend sein.
    Aber Teile der Feldflächen könnten Bauerwartungsland oder Bauland sein bzw. werden. Da würde ich mal ansetzen.

    Ein Haus wiederum hat höheren Unterhaltungsbedarf.

    Familienmitglieder als Mieter zu ortsüblichen Bedingungen zu nehmen ist, falls sie keine negativen Schufa-Eintragungen haben, unbedenklich. Warum soll man unbedingt an Fremde vermieten?
    Das dem Kind im Modell II zu gewährende Darlehen (auch für Darlehensvertrag ist EPfleger erforderlich) mit der Miete zu verrechnen, also quasi das Darlehen abzuwohnen, ist m. E. unbedenklich. Eine ähnliche Konstruktion ist die der Mietvorauszahlung.

  • Jedenfalls bleibt es schon mal Grundeigentum, egal nun, ob Ackerland oder bebautes. Was aus dem Geld mal wird (siehe EU - Griechenland - Heranziehung von Privatanlegern ...), kann keiner mehr richtig einschätzen, selbst Ackerland wird aber in Zukunft Wert haben. Das mal nur so am Rande.

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