Herausgabeanordnung eingezogenes Mofa nach Verwertung

  • Hallo liebe Kollegen, bitte um Hilfe!

    Habe das "Vergnügen" beim kleinen Amtsgericht die Strafsachen zu bearbeiten. In einem Strafverfahren gegen einen Jugendlichen ist ein Mofa eingezogen worden. Meine Kollegin, die diese Sache eigentlich bearbeitet, hat den Gerichtsvollzieher mit dem Verkauf oder der Versteigerung des Mofas beauftragt. Besagte Kollegin ist nun aber leider erkrankt, so dass ich die Sache weiterbearbeiten muss. Das Mofa steht wohl im Keller des Gerichts. Die Asservatenstelle hat mich nun angerufen und möchte eine Herausgabeanordnung von mir haben. Grds. Frage: Wo krieg ich sowas, wie sieht sowas aus? Momentan liegt mir allerdings auch noch gar keine Mitteilung des Gerichtsvollziehers vor, dass die Versteigerung oder der Verkauf stattgefunden hat, so dass ich die Akte noch ein wenig auf Frist legen kann. (Oder?) Trotzdem wird sich die Frage nach der Herausgabe ja irgendwann stellen. Vielleicht kann mir einer der sachkundigen Kollegen der Staatsanwaltschaft oder ein anderer schlauer Kollege weiterhelfen? Wäre jedenfalls prima!

    Ansonsten wünsche ich allen bereits jetzt ein schönes Wochenende!

  • Hier in Berlin werden KfZ bei der Polizei verwahrt. Die Verwertung geschieht hier dann auch durch die Polizei. Ich ordne lediglich dei Verwertung an. Alles weitere passiert dann außerhalb meines "Dunstkreises". Ich bekomme dann nur den Verwertungsbericht!

    Praktikabler Vorschlag (?):
    Mach doch einfach ein freitextliches Schreiben mit Siegel und XXX, dass Deine Asservatenstelle das Asservat XY an den GV Z herauszugeben hat. Wenn ich das richtig gelesen habe, isat der Verwertungsauftrag an den GV ja schon draußen!

    Dein problem kannste umgehen, wenn Du im Verwertungsauftrag auch gleich die Herausgabe verfügst, dann kann der GV unter Vorlage der Verwertungsanordnung die Herausgabe bewirken.

  • Das Mofa wurde wohl zwischenzeitlich schon verkauft oder versteigert, steht aber halt noch im Keller. Der Ersteher (ein Mitarbeiter unseres Hauses) hat sich jetzt wohl bei der Asservatenstelle gemeldet und die hat mich angesprochen, damit ich eine Herausgabeanordnung erlassen.Ich habe aber wie gesagt noch keinerlei Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass der Verkauf oder die Versteigerung stattgefunden hat und werde bis dato keine Herausgabe an einen "Ersteher" anordnen, auch nicht, wenn ich damit einen meiner Kollegen (den Erwerber) gegen mich aufbringen sollte... Könnte natürlich bei ihm nachfragen, wann denn der Erwerb stattgefunden hat und mir von ihm irgendwelche Unterlagen vorlegen lassen, aber eigentlich hätte ich schon lieber die Mitteilung des beauftragten Gerichtsvollziehers. Wenn eine gerichtsfremde Person erworben hätte, würde ja auch nicht alles im Eilfall entschieden werden. Zudem wir so was wie eine Einziehung eines Mofas mit anschl. Verwertung hier noch nie hatten und das ganze Gebiet für mich absolutes Neuland ist...

  • ;) also wenn es ein Kollege ist, würde ich den fragen, über welchen GV er das Ding ersteigert/erworben hat und mir von dem entsprechende Unterlagen vorlegen lassen, dann Hrsg.AO und fertig . . .:D

  • Tanja: zunächst mal würde in jedem Falle zuwarten, bis das Versteigerungsprotokoll des GV´s zu den Akten gelangt. Den Ablauf verstehe ich allerdings trotzdem nicht: ein entsprechender Auftrag an den GV gilt bereits als Herausgabeweisung an die Asservatenkammer. Knackpunkt ist hier wohl die "interne" Versteigerung, die m.E. nach den einschlägigen Vorschriften nicht zulässig ist: angehörige der Justiz dürfen nicht an einer Versteigerung durch den GV teilnehmen.

  • Tanja: zunächst mal würde in jedem Falle zuwarten, bis das Versteigerungsprotokoll des GV´s zu den Akten gelangt. Den Ablauf verstehe ich allerdings trotzdem nicht: ein entsprechender Auftrag an den GV gilt bereits als Herausgabeweisung an die Asservatenkammer. Knackpunkt ist hier wohl die "interne" Versteigerung, die m.E. nach den einschlägigen Vorschriften nicht zulässig ist: angehörige der Justiz dürfen nicht an einer Versteigerung durch den GV teilnehmen.


    Psssssssssssssssssssssssst!

    Ich würde mir das Protokoll geben lassen und es dem Kollegen dan n rausgeben. Vorher allerdings nicht. Mit Einziehung war es zu verwerten und wurde saus dem Eigentum desy VU herausgelöst. Nun ist jemand anders aufgrund Hoheitsakt Eigentümer. Ist dies entsprechende nachgewiesen....... wo liegt das Problem?

  • Schon mal Danke für die netten Meldungen.
    Verstehe auch nicht, warum der GV das Mofa vor der Versteigerung nicht hier abgeholt hat. Hätte ich eigentlich erwartet...
    Zum "internen" Problem - hab auch schon gelesen, dass ein Verkauf an Justizangehörige nicht zulässig sei. Dachte aber nicht, dass das auch für die Versteigerung gilt.
    Ich werde nun definitiv erstmal abwarten, bis ich eine Meldung vom Gerichtsvollzieher erhalten habe. Mal gucken, was überhaupt passiert ist!

    Gibt es denn für diese Herausgabeanordnung einen Vordruck? Wo könnte ich den finden? Oder schreibt man das einfach formlos mit Siegel? Fragen über Fragen...

    Wenn auch eine Versteigerung an einen Justizanhörigen unzulässig ist, was mach ich denn dann? Die Kollegin hatte an den Gerichtsvollzieher geschrieben, dass er nicht an Mitarbeiter der Justiz verkaufen darf, aber über einen Erwerb im Weg der Versteigerung steht in dem Schreiben nix drin. Und nun?

    Über weitere Antworten würde ich mich freuen, aber nun geht´s erstmal ab ins wohlverdiente Wochenende!

  • zur Versteigerung:

    nur der freihändige Verkauf an Justizbedienstete darf nicht stattfinden, § 64 Abs 6 StVollStrO,

    zur Herausgabeverfügung

    In Bayern sind die asservierten Gegenständige auf einer Asservatenliste (gelbes Formblatt im Sammelheft) aufgeführt, bei der auf der Rückseite entsprechende Verfügung durch Ankreuzen getroffen werden können.


    zur Verwendung des Erlöses:

    Der GV darf seine Gebühren nicht einbehalten. Er muss sie zur Einziehung mitteilen (dals durchlaufendes Geld dem Verurteilten in Rechnung stellen).

    Wegen der Annahmeanordnung bzgl des Erlöses am besten bei der örtlichen Staatsanwaltschaft anfragen

  • Zunächst schon einmal vielen Dank für die rege Beteiligung!
    Die Akte liegt mir nun mit dem Versteigerungsprotokoll vor. Es ist tatsächlich versteigert, nicht verkauft worden... ein Problem weniger!
    Den Erlös hat der Gerichtsvollzieher bei der Kasse abgegeben, die zuständige Sachbearbeiterin hat das Geld zunächst in den Safe gepackt. Im letzten Beitrag wurde erwähnt, dass eine Annahmeanordnung zu machen ist. Auch hiervon habe ich natürlich keinen Plan und habe auch leider keine Beziehungen zur nächsten Staatsanwaltschaft... Bitte also mal wieder hier um Hilfe!
    Eine Herausgabeanordnung habe ich bislang leider auch noch nicht finden können. Vielleicht kann mir ja jemand diese doch noch zur Verfügung stellen?
    Wunder mich immer noch, womit man sich beim kleinen Amtsgericht manchmal herumschlagen muss und bin echt begeistert von diesem Forum!

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