Ordnungsgeld - GV bestimmt Ratenzahlung

  • OG in Höhe von 300,00 EUR ist angeordnet, habe zweimal + einmal letztmalig mit Vollstreckungsandrohung erinnert, die 303,50 EUR inkl. ZU-Kosten zu zahlen.
    Anschließend habe ich dem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilt.
    Nun kommt das Schreiben des GV, welches mich beschäftigt. Er schreibt:

    Die Vollstreckungsschuldnerin wird Ratenzahlung beim GV aufnehmen. Erste Rate am ...

    Kann der GV so einfach über eine Ratenzahlung von OG entscheiden?
    Ich weiß ja auch nicht wie lange das jetzt dauert. Wie hoch sind die Raten?

    Hinsichtlich der GV-Kosten habe ich auch ein auf der Stirn. In seinem Schreiben ist eine Kostenrechnung enthalten, darüber steht Kostenfreiheit. Ich muss also zu den Kosten nix weiter veranlassen und der GV holt sich ganz normal die Kosten von der Schuldnerin?

    Ich bin noch ein ziemlich blutiger Anfänger, was Ordnungsgeld-Vollstreckung angeht. Daher verzeiht mit die "blöde/einfache Frage" und danke schonmal für eure Hilfe.

  • Die gesetzliche Grundlage für das Bewilligen einer Ratenzahlung durch den Gerichtsvollzieher ist § 806b ZPO. Also max. 6 Monatsraten.

    Die Gerichtsvollzieherkosten werden zur Sachakte mitgeteilt. Werden vom Gerichtsvollzieher Zahlungen vereinnahmt, werden die Kosten einbehalten. Nur wenn die Vollstreckung erfolglos war, sind die mitgeteilten Kosten bei der weiteren Vollstreckung durch das Gericht mit einzuziehen und ggf. an den Gerichtsvollzieher zu erstatten.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Wir wollen ja vorrangig zum Geld kommen. Der GV ist befugt, so wie geschildert zu handeln.

    Ich versuche das trotzdem zu vermeiden, indem ich bei OG den GV mit folgendem Zusatz beauftrage (Copyright nach meiner Erinnerung bei "The Bishop" ;)):

    Zitat

    Im Hinblick auf die vorrangig zu erbringende Handlung, die Grund der Vollstreckung ist, wird seitens des Gerichts Stundungs- und Ratenzahlungsgesuchen bereits jetzt widersprochen. Es wäre nicht Sinn und Zweck des O-geldes, dieses in Raten zu begleichen.
    Auch liegt es nicht in den Händen der Schuldnerpartei, die Modalitäten der Vollstreckung festzulegen.
    Der Schuldnerpartei wurde vor der Vollstreckung ausreichend Gelegenheit gegeben, den hiesigen Anforderungen nachzukommen.

    Die Ratenhöhe sollte schon mitgeteilt werden, damit man die ungefähre Länge des Zahlungszeitraums überblicken und notfalls ablehnen kann, wenn man die Akte über Jahre nicht vom Tisch bekommt, weil die Raten nicht "angemessen" sind. Der GV hat sich eigentlich auch an die vorgegebene Ratenzahl von 6 (?) zu halten, damit sich die Sache nicht endlos hinzieht. Genau kann ich das im Moment von zu Hause nicht benennen.

    Edit:
    Da war einer flotter...

  • Ich danke euch, das hilft mir weiter!!! :daumenrau

    Ich werde - glaub ich - mal beim GV nachfragen, welche Ratenhöhe vereinbart wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!