Auflösung in Extra Mitgliederversammlung

  • Hallo Vereinsrechtler,
    mein Kommentar ist weg. Ich szehe gerrade auf dem Schlauch. M.W. war es doch so, dass die Auflösung eigens in einer hierzu berufenen MV stattfinden muß. Wo stand das nochmal? Hier wollte es der Vorstand einfach so machen!

  • So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass keine extra MGV nötig ist (außer wenn die Satzung es vorschreibt, und das ist bei uns bei ca. 75 % der Vereine so), die (mögliche) Auflösung des Vereins muss allerdings in der Einladung zur MGV mit angekündigt werden.
    Hab aber leider auch keinen Kommentar zur Hand (Wochenende :D !), nur juris-Zugang. Im dortigen Online-Kommentar zu § 41 BGB steht nichts darüber, dass es einer gesonderten MGV bedarf.

  • Danke!
    Ich kenne da jemand, der nen Kommentar zu Hause hat. Aber der ist wahrscheinlich gerade wild mit Jim Knopf beschäftigt:strecker

  • Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 41, Rdnr. 4: "[...] § 41 ist dispositiv. [...]".

    Siehste, ganz einfach. Da braucht hier keiner seinen auch-daheim-Online-Kommentar zu fragen, für den meinereiner gaaanz viel Geld zahlen müßte. :D

  • Der SSW sagt nur, dass es sich in aller Regel um eine MV handelt, der man, da in § 40 BGB nicht genannt, das Recht auf Auflösung auch nicht nehmen kann. Daneben kann das Recht auch einem anderen Organ zugewiesen sein. Der Begriff "extra" MV ist nicht geläufig.

    Es wird zwar in aller Regel so sein, dass zur Auflösung des Vereins meist eine eigene MV einberufen wird, aber es kann durchaus unter Einhaltung der Formalien auch auf jeder "normalen" MV die Auflösung beschlossen werden. Insoweit siehe advocatus diaboli.


    OT:
    Hat sich Dein Kommentar schon vor dem Verein aufgelöst? :D :wechlach:



  • OT:
    Hat sich Dein Kommentar schon vor dem Verein aufgelöst? :D :wechlach:



    Ha Ha:cool: . Da ich seit kurzem kein Verein mehr mache ( nur noch gelegentlich als Vertreter ) habe ich die Wunderwerke meinem Nachfolger gegeben! Und das übrigens auch gaaaanz ohne MV:wechlach: . Ich dachte ja auch so, mir schwirrte nur so eine Fundstelle im Kopf herum und dachte das gelesen zu haben. Aber wenn Du das sagst....

    p.S.: ich denk immer, dass ich viel poste, aber wie kannst Du schon wieder 128 ü 6000 sein????????

  • Dann ist wohl anzunehmen, dass bei euch das HR/VR nach wie vor nicht zentralisiert ist?

    Zu den Postings: Weiß ich auch nicht, das fällt mir gar nicht so auf... :oops:

  • Dann ist wohl anzunehmen, dass bei euch das HR/VR nach wie vor nicht zentralisiert ist?

    Zu den Postings: Weiß ich auch nicht, das fällt mir gar nicht so auf... :oops:



    Das HR ist nun zentralisiert. Das VR bleibt bei jedem AG in Baden-W. Eine Zentralisierung ist dort mittelfristig nicht geplant! Das HR bbefindet sich nun in Ulm, Stuttgart, freiburg und Mannheim ( ? oder KA ?).

    Das ist echt unglaublich. Dabei hatte ich den Eindruck, Du ziehst Dich zurück. Wollte scho eine Vermisstenanzeige aufgeben.

  • Zurückziehen? Das ist ein relativer Begriff... :D

    Merkgewürzig, wie das in den BL noch unterschiedlich gehandhabt wird. Mir haben sie das VR weggenommen im Rahmen der Zentralisierung. Hier ist das Schiffsregister vor Ort geblieben, das ich aber nicht bearbeite.

  • Das HR ist nun zentralisiert. Das VR bleibt bei jedem AG in Baden-W. Eine Zentralisierung ist dort mittelfristig nicht geplant! Das HR bbefindet sich nun in Ulm, Stuttgart, freiburg und Mannheim ( ? oder KA ?).


    Na, mal abwarten, das geht schneller als man glaubt. Als in Hessen das HR zentralisiert wurde, hieß es auch noch, dass bzgl. des VR nichts in der Art geplant sei. Da kam dann auch das schöne Bild vom kleinen Bäuerchen, dem man es nicht zumuten kann, wegen seinem Geflügelzüchter- oder sonst einem Verein mit dem Traktor in die "große Stadt" zu fahren. Stichwort "Bürgerfreundlichkeit" und "Bürgernähe" ( :wechlach: ).
    Inzwischen wurde auch das VR konzentriert...
    Zum Glück blieb die Traktoren-Invasion bis jetzt aus.;)

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