Juhu,
vielleicht hinterdenke ich mich und suche ein Problem, das ich nicht habe...
KGE I Instanz: Kl 40%, Bkl 60%
KFB wurde erlassen
sof. Beschw., da seitens d. Kl die Kosten für ein Gutachten abgestzt wurden
Entscheidung über Beschwerde wurde zurückgestellt, da Akten beim Berufungsgericht waren
so
KGE II Inst: Kosten des Rechtsstreits tragen: Kl 20%, Bkl 80%
nun ist ja aber meine Beschwerde noch offen, aber der KFB gegen den diese eingelegt wurde ist ja eigentlich hinfällig, da ich eine neue KGE habe...
sollte ich die RAe nun darauf hinweisen, dass KFB aus I. Inst. sowie Beschwerde hinfällig sind und eher Antrag auf erneute Kostenfestsetzung für I. Instanz nach neuer Quote zu beantragen ist, oder was mach ich nun???
1.000 Dank