Beschwerde und abgeänderte KGE

  • Juhu,

    vielleicht hinterdenke ich mich und suche ein Problem, das ich nicht habe...

    KGE I Instanz: Kl 40%, Bkl 60%
    KFB wurde erlassen
    sof. Beschw., da seitens d. Kl die Kosten für ein Gutachten abgestzt wurden
    Entscheidung über Beschwerde wurde zurückgestellt, da Akten beim Berufungsgericht waren

    so
    KGE II Inst: Kosten des Rechtsstreits tragen: Kl 20%, Bkl 80%

    nun ist ja aber meine Beschwerde noch offen, aber der KFB gegen den diese eingelegt wurde ist ja eigentlich hinfällig, da ich eine neue KGE habe...

    sollte ich die RAe nun darauf hinweisen, dass KFB aus I. Inst. sowie Beschwerde hinfällig sind und eher Antrag auf erneute Kostenfestsetzung für I. Instanz nach neuer Quote zu beantragen ist, oder was mach ich nun???:gruebel:

    1.000 Dank

  • sollte ich die RAe nun darauf hinweisen, dass KFB aus I. Inst. sowie Beschwerde hinfällig sind und eher Antrag auf erneute Kostenfestsetzung für I. Instanz nach neuer Quote zu beantragen ist, oder was mach ich nun???:gruebel:

    1.000 Dank

    So würde ich das machen. Eine Entscheidung über die sof.Beschwerde ist ja nicht mehr nötig, weil der KfB futsch ist. Bzgl der Kosten der 1.Instanz würde mir auch eine Bezugnahme auf den alten KfA genügen, die RAe brauchen ja nicht alles nochmal einreichen....

  • Bei Überholung des Beschwerdeverfahrens infolge Abänderung der Kostengrundentscheidung sind derjenigen Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, die das Kostenfestsetzungsverfahren betrieben hat (BGH, NJW-RR 2007, 784, Tz. 6).

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