Scheidung war 2005,
PKH-Abrechnung (Scheidung SW 7000€ und Versorgungsausgleich 500€)
Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und 10/2010 wieder aufgenommen.
D.h. der Versorgungsausgleich gilt als selbstständige Fam.Sache.
Wenn ich für den Versorgungsausgleich keine PKH beantrage, kann ich gegenüber dem Mdt. den Versorgungsausgleich SW jetzt 2700 € abrechnen und muss eine Vergleichsrechnung PKH ohne Versorgungsausgleich machen und anrechnen?