nochmal Frage zum abgetrennten Versorgungsausgleich

  • Scheidung war 2005,
    PKH-Abrechnung (Scheidung SW 7000€ und Versorgungsausgleich 500€)

    Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und 10/2010 wieder aufgenommen.

    D.h. der Versorgungsausgleich gilt als selbstständige Fam.Sache.
    Wenn ich für den Versorgungsausgleich keine PKH beantrage, kann ich gegenüber dem Mdt. den Versorgungsausgleich SW jetzt 2700 € abrechnen und muss eine Vergleichsrechnung PKH ohne Versorgungsausgleich machen und anrechnen?

  • Wie kommst du auf 2.700 € Streitwert für den Versorgungsausgleich? Du musst die Werte aus dem FamGKG nehmen (10 % vom Wert der Ehesache).

  • Wie kommst du auf 2.700 € Streitwert für den Versorgungsausgleich? Du musst die Werte aus dem FamGKG nehmen (10 % vom Wert der Ehesache).

    Ist zwar theoretisch richtig, aber nicht maßgeblich.
    Als Streitwert ist nur der vom Gericht festgesetzte anzuwenden (auch wenn dieser nach § 50 FamGKG falsch wäre).

  • Wie kommst du auf 2.700 € Streitwert für den Versorgungsausgleich? Du musst die Werte aus dem FamGKG nehmen (10 % vom Wert der Ehesache).

    Hüstel... § 50 I 1 2. Alt. FamGKG

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Wenn ich für den Versorgungsausgleich keine PKH beantrage, kann ich gegenüber dem Mdt. den Versorgungsausgleich SW jetzt 2700 € abrechnen und muss eine Vergleichsrechnung PKH ohne Versorgungsausgleich machen und anrechnen?

    Auf die Gebühren des neuen Verfahrens ist das anzurechnen, was im Scheidungsverfahren bereits für den VA abgerechnet wurde bzw. auf diesen entfiel (also Gebühren inclusive VA abzüglich Gebühren ohne VA) --> diese Differenz ist jetzt anzurechnen.

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