´Wertersatzverfall- Überweisungsbeschluss Wertpapiere

  • Hallo ihr Lieben,
    habe hier einen VU, der Wertpapiere bei einer Bank besitzt. 15000 EUR Wertersatzverfall im Urteil, es sind davon noch 390,00 EUr offen. Jetzt würde ich gerne einen Überweisungsbeschluss erlassen über 390,00 EUR. Hat das jemand schonmal gemacht? Gibt es Besonderheiten bei Depots? Hat jemand einen Vordruck parat, an dem ich mich lang hangeln kann?

    Lg

  • Wenn es Wertpapiere sind, die lediglich bei der Bank deponiert sind (z. B. Aktien), kann man m. E. nur den Herausgabeanspruch pfänden. Wertpapiere der Bank (z. B. bankeigene Sparbriefe) können normal mit PfÜB gepfändet werden.

  • habe auch gerade gesehen, dass ein Pfändungsbeschluss auf Herausgabe gemacht worden ist. Das heißt also, ich erlasse einen Überweisungsbeschluss auf Herausgabe. Wie findet dann die weitere Verwertung statt? Verkauf? ich hab die letzten Zahlen der Depots aus 2008/2009, wahrscheinlich ist es klüger, vorher erstmal von der Bank einen aktuellen Wert zu erfordern.

  • Hallo,

    wurde bei der Pfändung eine Anornung nach § 847 Abs. I ZPO getroffen? Die Verwertung erfolgt nach Erlass des Überweisungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher.

    Einmal editiert, zuletzt von Judinho (29. Juni 2011 um 16:59)

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