vom mittleren in den gehobenen Dienst

  • Hallo.

    Ich habe ein kleines Problem und diesbezüglich auch einige Fragen.
    Derzeit besuche ich noch eine Wirtschaftsschule in Bayern - nach absolvierter Abschlussprüfung mittlere Reife mit Schwerpunkt Wirtschaft - und habe auch den Einstellungstest für den mittleren Beamtendienst geschrieben, wobei ich meine Testergebnisse noch nicht erhalten habe. Das Problem äußert sich folgendermaßen, ich strebe eine Ausbildung als Rechtspflegerin an, aber bin nicht im Besitz des Abiturs und kann ihn auch nicht nachholen, da ich mathematisch mehr als schwach bin und in diesem Fach eine Abschlussprüfung schreiben müsste.

    Da ich aber hier gelesen habe, das die Möglichkeit besteht vom mittleren in den gehobenen Dienst zu "wechseln", wollte ich fragen wie dieses ganze Verfahren dann abläuft. Natürlich muss ich erst meine Ausbildung im mittleren Dienst absolvieren und hier wurde mir gesagt - von der Berufsberatung -, dass ich mich nur als Verwaltungsangestellte bewerben könne. Entspricht das der Wahrheit? Leider bin ich im Internet nicht fündig geworden und so auf dieses Forum gestoßen. Ich fasse meine Fragen nun kurz zusammen und würde mich über möglichst genauen Antworten freuen.

    Kann ich nach meiner Ausbildung sofort in den gehobenen Dienst aufsteigen oder benötige ich erst einmal einige Jahre Berufserfahrung?
    Müsste ich einen erneuten Einstellungstest absolvieren - wenn ja, ungefähr den selben wie für den mittleren Dienst?
    Gibt es in Bayern diesbezüglich eine Altersbegrenzung?

    :) Schon im voraus danke für eure Antworten.

  • Liebe Fianna,

    schau mal ins Beamtengesetz. Du musst auf jeden Fall erstmal deine Anstellungsprüfung GUT bestehen und auf Probe (z.A.) verbeamtet werden. Jetzt kommts drauf an, wie alt du bist. Ab 27 wirst du auf Lebenszeit verbeamtet. Danach musst du noch mindestens zwei Jahre im mittleren Dienst gearbeitet haben UND ein Aufstiegsamt (sprich: OBERsekretärin) erreicht haben, um auch ohne Abi in den gehobenen Dienst zu kommen. Dann müssen Aufstiegsstellen vom OLG/OVG ausgeschrieben sein und du musst eine Empfehlung deines Geschäftsleiters samt "Delegierung" haben um dann die drei Jahre Fachhochschule machen zu können.
    Zumindest in Sachsen (wir orientieren uns ja nach wie vor an Bayern und BW) ist es schon schwierig, überhaupt noch verbeamtet zu werden. Bei uns müssen die Anwärter einen Durchschnitt von mindestens unter Note 3 haben, um in den Staatsdienst übernommen zu werden - alle anderen bleiben zwei Jahre im Angestelltenverhältnis und nur bei Eignung wird verbeamtet, wenn nicht gleich zu Beginn gar nicht übernommen wird. Das ist allgemeinen Trend zur Verringerung des Verwaltungsapparateszu verdeanken. Bei uns müssen bis 2010 gut 1000 Leute aus der Justiz ausscheiden.
    Liebe Grüße aus Dresden, ich hoffe, einige Unklarheiten sind beseitigt

  • für rechtspflege reicht die fachhochschulreife, die allgemeine ("abitur") ist nicht erforderlich. die fachhochschulreife lässt sich, insbes. nach bereits absolvierter berufsausbildung, erleichtert absolvieren.

    wenn nur mathe das problem ist, kann es im übrigen ja durchaus gelingen, da zumindest ein mangelhaft schaffbar sein dürfte, was bei im übrigen normalen leistungen ja noch kein k.o. - kriterium sein dürfte.

  • Wenn das Berufsziel Rechtspflegerin ist, wäre es mehr als gewagt, hier auf den Aufstieg aus dem mD zu hoffen. Auf keinen Fall würde ich in den mD nur deshalb einsteigen, um die Chance auf den Rpfl zu haben. Wenn Du Dir nicht vorstellen kannst, in dem Beruf auch ohne den Aufstieg zufrieden zu sein, lass es lieber bleiben.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • für rechtspflege reicht die fachhochschulreife, die allgemeine ("abitur") ist nicht erforderlich. die fachhochschulreife lässt sich, insbes. nach bereits absolvierter berufsausbildung, erleichtert absolvieren.

    wenn nur mathe das problem ist, kann es im übrigen ja durchaus gelingen, da zumindest ein mangelhaft schaffbar sein dürfte, was bei im übrigen normalen leistungen ja noch kein k.o. - kriterium sein dürfte.


    :daumenrun In Bayern hätte man mit einer "Fünf" in Mathe null Chancen
    im bayernweiten Auswahlverfahren eine aussichtsreiche Platzziffer zu erreichen. In Bayern wird die Platzziffer aus den Noten in Deutsch, Mathe und Englisch und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens gebildet.
    Die Gewichtung ist bei den Auswahlverfahren für den mittleren und gehobenen Dienst unterschiedlich. Die Einzelheiten ergeben sich für Bayern aus den Seiten des Landespersonalausschusses. http://www.lpa.bayern.de/

  • tja, raue sitten in bayern. ich wollte auch nur klarmachen, dass 1 einziges problemfach nicht den (ggf. nachträglichen) erwerb eines schulabschlusses hindert.

  • Erstmal danke für die Antworten :)
    Ja, in Bayern macht man es einem nicht gerade leicht.
    Ich musste alleine schon für den mittleren Dienst einen 3-4 seitigen Deutschtest und einen in
    Allgemeinwissen schreiben - im allgemeinen Teil war Erdkunde, Sozialkunde, Geschichte und Wirtschaft enthalten.
    Mit den schulischen Noten in Deutsch und Mathe/Rechnungswesen
    wird dann ein Gesamtdurchschnitt berechnet.
    Bei uns wurden damals Prospekte verteilt in denen sie mit "guten Aufstiegschancen" warben,
    daher wollte ich Männer und Frauen vom Fach etwas genauer dazu befragen.
    Ich warte jetzt meine Testergebnisse ab und werde mich dann
    wohl spontan für den mittleren oder für die Fachhochschulreife entscheiden.

    Natürlich kann ich dann berichten, wie es für mich ausgefallen ist.
    Wobei ich schon ein mulmiges Gefühl habe, da ca über 100 weitere Anwärter anwesend waren und ich hoffe,
    dass meine schulische, wie auch meine Testergebnisse ausreichen (schulisch: Deutsch: 1, Rechungswesen: 3 :().

    Liebe Grüße
    Fianna

  • Am sichersten ists wohl wirklich, wenn du nach der Wirtschaftsschule auf die FOS gehst -Wirtschaft, Verwaltung und Rechtsflegel-, dein Fachabi machst und dann gleich in den gehobenen Dienst einsteigst.

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