Umgangspflegschaft neue Sache?

  • Hi,
    hier sind sich die Abteilungen untereinander nicht so recht einig und bevor es in totales Chaos ausartet, dachte ich ich befrage nochmal die Schwarmintelligenz:

    in einer F-Sache ordnet der Richter Umgangspflegschaft an. Ist dies als neue Pflegschaftssache einzutragen? Oder wird die Umgangspflegschaft (wie früher Verfahrenspflegschaft) in der F-Sache geführt?

    Gibts ne gesetzliche Grundlage für eure Meinungen?

    Dankeschön


  • Oder wird die Umgangspflegschaft (wie früher Verfahrenspflegschaft) in der F-Sache geführt?


    Wobei der frühere Verfahrespfleger, jetzt Verfahrensbeistand, natürlich weiterhin keine neue F-Sache ist.

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