Hi,
hier sind sich die Abteilungen untereinander nicht so recht einig und bevor es in totales Chaos ausartet, dachte ich ich befrage nochmal die Schwarmintelligenz:
in einer F-Sache ordnet der Richter Umgangspflegschaft an. Ist dies als neue Pflegschaftssache einzutragen? Oder wird die Umgangspflegschaft (wie früher Verfahrenspflegschaft) in der F-Sache geführt?
Gibts ne gesetzliche Grundlage für eure Meinungen?
Dankeschön