Gerichtskostenstempler

  • Hallo,

    nachdem die Forensuche wenig erfolgreich war, möchte ich nun die Allgemeinheit mit meiner Frage belästigen:D:

    Können Gerichtskostenstempler (für die 15,00 € Gerichtskosten der PfüBs) auch aufgedruckt werden? Also nicht gestempelt oder per Aufkleber, sondern auf das Blatt gedruckt? Wenn ja, haben diese dann eine fortlaufende Nummer oder zeigt die Nummer, die der Aufdruck enthält, die Gerätenummer?

    Habe hier nämlich 2 PfüBs mit 2 identischen Aufdrucken...

    Vielen Dank und schon mal schönes WE!

  • also bei uns ist es auch oftmals aufgedruckt.
    Ich hab mir aber ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht ob das geht, oder auf eine Nummer geachtet.
    Hast schon mal deine Geschäftstelle gefragt?

  • Die wissen nix, tendieren aber dazu, dass es ne fortlaufende Nummer sein sollte (Bei uns werden solche Stempler immer mehr eingeschrottet mangels Interesse). Es handelt sich im übrigen um eine größere Versicherung.

  • Vielleicht weiß der Bezirksrevisor Bescheid...

  • Hallo,

    von einem Druck habe ich noch nichts gehört. Es heißt doch nicht umsonst Gerichtskostenstempler.

    Eine fortlaufende Nr. gibt es eigentlich nicht beim Stempeln. Die meisten Geräte zählen nur die am Tag ausgestempelte Summe.
    Wenn die Versicherung einen eigenen Stempler hat, dann kann sie in der Regel einen Betrag aufbuchen und diesen dann verstempeln.

    Ich würde einfach mal nachfragen und das erklären lassen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • So, habe jetzt mal mit dem Bezi telefoniert. Dem ist die Drucksache auch neu, hat mich dann aber an das OLG verwiesen, die wüssten vielleicht mehr. So weit hoch wollte ich eigentlich nicht, aber was solls...

    Ich habe selbst auch vermutet, dass es bei Stempeln oder Aufklebern keine laufende Nummer gibt, da ein Stempel/Aufkleber ja eine einmalige Sache ist und das ausgebende Gerät das überwacht, das selbst wiederum von Beamten (habe gehört, dass in der Vergangenheit Rechtspfleger ebendiese Geräte überprüfen mussten) geprüft wird.

    Wenn so ein Ding aber aufgedruckt wird, was hindert dann den Gläubiger daran sich täglich für 15,00 € und Kopiekosten beliebig viele Stempel zu erzeugen? Dort müsste es ja dann allein zu Kontrollzwecken wie bei Geldscheinen auch eine laufende Nummer geben. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man erst so einen Aufstand macht mit extra angefertigten Geräten und dann kein Problem bei aufgedruckten Stempeln sieht.

  • Siehe Bestimmungen über die Verwendung von Gerichtskostenstemplern

    Es handelt sich um die Geräte-Nr. (siehe Ziff. 6.1).

    Zu den Aufklebern siehe Ziff. 7.1.2:

    Zitat

    Für die Anbringung des Abdrucks dürfen auch Klebeetiketten verwendet werden, [...]

    Ich finde es naheliegend, daß ein Großgläubiger keine Aufkleber benutzt, da diese wahrscheinlich nicht ganz billig sind (und es auch keinen Sinn macht, da die Schriftsätze sowieso schon vorliegen und somit direkt bestempelt werden können).

    Bonusfrage:

    Wie wird eigentlich über die Einnahmen aus der Stempelei in Bezug auf die jeweiligen Verfahren abgerechnet? Wenn man (als Gläubiger) z.B. im Bundesland A für € 15,00 einen Aufkleber für einen PfÜB-Antrag kauft, der dann an das zuständige Gericht im Bundesland B geschickt wird, geht B dann leer aus oder wird das am Ende gar irgendwie verrechnet?


  • Bonusfrage:

    Wie wird eigentlich über die Einnahmen aus der Stempelei in Bezug auf die jeweiligen Verfahren abgerechnet? Wenn man (als Gläubiger) z.B. im Bundesland A für € 15,00 einen Aufkleber für einen PfÜB-Antrag kauft, der dann an das zuständige Gericht im Bundesland B geschickt wird, geht B dann leer aus oder wird das am Ende gar irgendwie verrechnet?

    Bonusantwort: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_pr…nd?v_bes_id=438

  • Danke.

    Was lernen wir daraus?

    Zitat

    Die Länder sehen davon ab, sich gegenseitig einen Ausgleich zu gewähren.

    Wenn jemand in eigener Sache die Justiz bemühen muß, immer schön per Gerichtskostenstempler bezahlen. :D

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Können die Kosten beim Finangericht (Land A) mit einem Gerichtskostenstemplerabdruck (Land B) beglichen werden?

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