Hallo, zusammen.
Ich brauche mal das breite Meinungsbild.
Die GbR hat ihren Sitz (A) in dem hiesigen Gerichtsbezirk. Die Gesellschafter wohnen nicht dort wo die GbR ihren Sitz hat, sondern in B und machen Reisekosten für die Teilnahme an den Terminen geltend. Die Entfernung von B zum Gericht ist größer als die Entfernung von A zum Gericht. Zudem wird eine Anreise aus Kanada für einen Termin geltend gemacht, da die Gesellschafter sich dort eine neue berufliche Existenz aufbauen wollen.
Ich halte die Reisekosten für nicht erstattungsfähig mit Ausnahme der fiktiven Reisekosten von A zum Gericht, da sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der GbR richtet und die innerbetriebliche Organisation der GbR nicht zu Lasten der Gegenseite gehen kann.
Darüber kann man aber sicher streiten.
Die Kosten für die Anreise aus Kanada halte ich in keinem Fall für erstattungsfähig, da dieser Aufenthalt in keinem Zusammenhang mit der GbR steht.
Gibt es zu der Nummer irgendwelche Rechtssprechung? in der SuFu habe ich nichts gefunden.