Betreuervergütung für Betreuten unbekannten Aufenthalts?

  • Hallo,

    nach welchem Status (Heim / Wohnung) kann ein Betreuer abrechnen, wenn der Betreute unbekannten Aufenthalts bzw. obdachlos ist? Der Betreute wohnte in einem Heim. Der Heimvertrag wurde jedoch auf Grund des Verhaltens des Betreuten gekündigt. Der Betreute ist während er noch im Heim lebte abgehauen und seit dem nicht mehr zurückgekehrt.
    Welchen Stundensatz kann jetzt der Betreuer abrechnen? Hatte jemand schon mal einen solchen Fall?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß
    Grinsekatze

    Aus Familie-/Vormundschaft hierher verschoben.
    Mel
    (Mod.)

  • Hatte den Fall selbst noch nicht, aber hab etwas in meinem Kommentar gefunden.
    Deinert/Lütgens, 5. Auflage, Rn. 1078:
    "Nicht völlig klar ist weiterhin, wie der Betreuer zu vergüten ist, dessen Betreuter sich an einem unbekannten Ort aufhält. Dauert dieser Zustand länger an, wird es Anlass sein, die Betreuung aufzuheben und ggf. Abwesenheitspflegschaft (§1911 BGB) anzuordnen, bei der keine Pauschalvergütung, sondern Vergütung nach Zeitaufwand zu leisten ist. Bis dahin wird man von einer tatsächlichen Vermutung dafür ausgehen können, dass der Betreute sich nicht in einem Heim aufhält, andernfalls er gefunden werden könnte, mit der Konsequenz, dass die Vergütungspauschale für einen Nichtheimbewohner zu zahlen ist (Fröschle, BtPrax 2006, 219/223)."

    Wenn es die Vergütung aus der Staatskasse werden sollte, würde ich den BezRevisor dazu anhören ;)

    ~ Montag ist auch nur ein Tag ~

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  • Ist der Betreute nicht in einem Heim, erhält der Betreuer den höheren Stundenansatz. Selbst wenn er einen Heimplatz gebucht hat, sich aber dort nicht befindet, sondern auf der Straße lebt, lebt er nicht in einem Heim.
    Da habe ich überhaupt keine Bauchschmerzen. Stempel drauf und weg damit. Die Anhörung des BezRev spare ich mir.

  • Ich habe einen, der sogar nach Österreich "ausgewandert" ist (Link). Tatsächlich habhaft ist er nicht; kaum hat er eine Anschrift - und sei es der Bahnhof - ist er wieder weg.

    Da die Betreuung nicht aufgehoben wird, läuft die Vergütung weiter: m.E. nicht Heim.

    P.S.: Soll wohl wieder zurückkommen, will dann aber Richtung 15. Meridian ziehen ... :teufel:

  • P.S.: Soll wohl wieder zurückkommen, will dann aber Richtung 15. Meridian ziehen ... :teufel:

    Ein Heim hab ich ihm aber nicht zu bieten. :strecker

    Zum Ausgangsfall - der niedrigere Stundensatz "Heim" wurde darum bewilligt, weil für den Betreuer durchschnittlich weniger Arbeit anfällt, wenn die Lebenshaltung über die Einrichtung sichergestellt wird. Das ist bei einem, der "untergetaucht" ist, nicht mehr der Fall. Daher wäre ich hier ebenfalls für den höheren Stundensatz.

  • Zum Ausgangsfall - der niedrigere Stundensatz "Heim" wurde darum bewilligt, weil für den Betreuer durchschnittlich weniger Arbeit anfällt, wenn die Lebenshaltung über die Einrichtung sichergestellt wird. Das ist bei einem, der "untergetaucht" ist, nicht mehr der Fall, Daher wäre ich hier ebenfalls für den höheren Stundensatz.

    Das habe ich mir anfangs auch so gedacht, war mir aber dann nicht ganz sicher. Aber nochmals vielen Dank für eure Antworten!!

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