Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Familie bestehend aus Mutter, Vater und 2 mj. Kindern (6 u 4 J.). Der Vater (Zahnarzt) ist verstorben. Ges. Erbfolge ->Erbschein vorhanden.
Der Erblasser hat zus. mit Zahnärztin K. eine Gemeinschaftspaxis betrieben. Gebäude (Praxis) gehörte dem Verstorbenen (alter Pachtvertrag zw. K. und dem Verstorbenen - Pachtzins: 1680 €).
Aufgr. Vertrag gibt es ein Ankaufsrecht für den Todesfall. K. möchte davon Gebrauch machen.
Die Mutter hat folgende formlose Verträge eingereicht:
1) Kaufvertrag Paxisanteil zw. K. und Erbengemeinschaft (Erbengem. überträgt ihren Praxisanteil und das Sonderbetreibsvermögen (Inventar)von jew. 50 % an K, Kapitalabfindung: 130.000 € -> Wert nur durch Praxisbewertung e. Steuerberaters, Ärztekammermethode, Ertragsverf.)
2) Pachtvertrag Erbengem. - Zahnärztin K. -> nicht genehmigungspflichtig §§ 1643 I, 1822 Nr. 4BGB keine Verweisung. Pachtzins nur noch 1000€.
Muss ich einen Gutachter/Wirtschaftsprüfer bestellen oder reicht die Bewertung des Steuerber.aus?
Bestellung Verfahrenspfl. /Ergänzungspfl.?
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