Das kann ich mir nie merken:
Finanzamt hat eine Forderung aus Einkommensteuer für das Jahr 2010. Die wird fällig am 01.06.2011. Verfahrenseröffnung war am 01.03.2011.
Ist das nun eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung, muss man also auf den Veranlagungszeitraum oder die Fälligkeit abstellen?
Grüße