Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem: Auflassungsvormerkung wurde eingetragen von einer Kollegin, diese hat allerdings vergessen den Vorrangsvorbehalt einzutragen. Nun meldet sich der Notar und moniert dies natürlich.
Kann ich diesen Vorbehalt nachträglich noch eintragen und wenn ja, wie?
Ich mache Grundbuch leider nur in Vertretung und bin mir jetzt wirklich unsicher, wie ich das nun mache.