Bei einem Einbenennungsverfahren hat die Sachverständige bislang das angeforderte Gutachten bezüglich der Notwendigkeit der Einbenennung des Kindes nicht eingereicht.
Die Sachverst. bat um Fistverlängerung und schließlich meldete sie sich nicht mehr.
O-geld ist verhängt.
Die Sachverständige teilte mit, dass sie erkrankt gewesen sei und daher bittet von der Vollstr. des O-geldes abzusehen. Es wurde eine eneute Frist gewährt ,diese ist abgelaufen..
Eine Richterin gab den Tipp nunmehr zu terminieren um die Sachverständige anzuhören .
Müssen dann auch die Parteien nebst Jugendamt erscheinen ?
oder
gibt es eine andere Idee?
Konsequenz wäre ein anderer Sachverständiger..