Frage: KV ist zusammen mit Kindern Grundstückseigentümer. Vor Jahren wurde mit einem Darlehen das Haus saniert. Jetzt soll bei der W*** Bausparkasse ein Bauspardarlehen gewährt werden. Geld wird nicht mehr ausgezahlt sondern in den alten Kredit gesteckt (Umschuldung).
Die Bauparkasse verlangt nach Bausparkassenverordnung o.ä. eine Genemigung des Familiengerichts zur Verpfändung des Grundstücks (Grundstück darf ohne Zustimmung der Bausparkasse nicht belastet oder veräußert werden). Der Herr von der Bausparkasse teilte mir auf Nachfrage mit, dass keine dingliche Sicherung erfolgen soll. Und dass die Sache auch nicht wirklich Sinn macht, da dennoch die Möglichkeit bestünde hinterrücks ne Belastung einzutragen; aber man hätte dann ne Möglichkeit Schadensersstz zu verlangen.
Ich hab ja kein Problem das zu genehmigen; aber wie? EInen Beschluss machen, dass die Zustimmung zur Verpfändung erteilt wird? Der Beschluss hat ja auch keinerlei rechtliche Auswirkung!
Oder einfach als Familiengericht die Eigentümererklärung unterschreiben und siegeln? Hatte das schon mal einer?