Gewaltschutzantrag und Antrag auf Unterlassung nach BGB in einem Antrag aufnehmen?

  • Hallihallo,mich hat gerad eine "Kundin" angerufen, die in zwei Stunden für die Antragsaufnahme für eine einstweilige Verfügung/Anordnung vorbeikommen möchte. Und da geht mein Problem auch schon los. Sie hat mir den SV kurz geschildert. Es geht zu einen darum, dass sie von ihrem ehemaligen Lebensgefährten bedroht wird zum anderen darum dass dieser Lebensgefährte aber auch eine "Hetzkampagne" im Internet gestartet hat. Meiner Meinung nach handelt es sich zum einen um einen Gewaltschutzantrag zum anderen um einen Antrag auf Unterlassung nach dem BGB. Kann ich beides in einem Antrag aufnehmen?Und dann geb ich jeweils einen Antrag in die Zivil- und einen Antrag in die Familienabteilung, oder? Hat einer von euch die Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit im Kopf? Richtet sich doch in beiden Fällen nach dem Wohnort des Antragsgegners oder bin ich da jetzt auch falsch?Ganz lieben Dank!

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