Abrechnungsfähiger Zeitaufwand

  • hallo,ein Ergänzungspfleger berechnet für die Erstellung seiner Vergütungsabrechnung 25 min Zeitaufwand und bittet um Erstattung aus der Staatskasse. Ist dieser Zeitaufwand erstattungsfähig ?

  • Nö !
    Es muss sich um Zeitaufwand in Vertretung des Kindes handeln.
    Handeln in eigener Sache wird von der Staatskasse nicht unterstützt.

  • Bei der Erbsenzählerei des bis 30.06.2005 geltenden Vergütungsrechtes konnte man das des öfteren sehen. Da waren die Betreuer recht arglos - aber auch einsichtig.

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