Im letzten Jahr hat der Kläger gegen zwei Beklagte ein Urteil auf Zahlung erwirkt. Dem Kläger wurde ganz normal eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt.Nun hat einer der Beklagten den damaligen Kläger mit Erfolg dahingehend verklagt, dass dieser die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung an den Beklagten herauszugeben hat.Der Kläger aus dem letzten Jahr beantragt nun die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung gegen den anderen Beklagten. Die Beklagten haften nicht als Gesamtschuldner.Kann ich die zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilen?
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