VV bei Sterbefall - örtliche Zuständigkeit

  • Bezüglich dieses Verfahrens benötige ich mal kollegialen Rat:

    Ein fremdes AG (Familiengericht) führt das übliche Verfahren (Vermögensverzeichnis bei Sterbefall) durch. Die (überlebende) Kindesmutter wohnt auch im AG-Bezirk des fremden AG. Das Verfahren läuft und läuft. Die Kindesmutter jedoch gibt kein VV ab.
    Das fremde AG droht nun Zwangsgeld an und macht (aus aus der Akte heraus nicht nachvollziehbaren Gründen) daneben eine EMA. Die EMA ergibt, dass die Kindesmutter in meinen AG-Bezirk gezogen ist. Das fremde AG bittet nun (d.h. in diesem Verfahrensstadium) um Übernahme.

    Offen gesagt, lehne ich eine Übernahme in diesem (deutlich vorangeschrittenen) Verfahrensstadium ab.

    Wie denkt ihr hierüber? :gruebel:

  • Der Umzug allein wäre für mich kein wichtiger Grund i.S. des § 4 I FamFG .
    Persönliche Anhörungen stehen derzeit nicht an , Zwangegeldverfahren kann schriftlich abgewickelt werden.

    Von da her erscheint mir das Risiko eines Zuständigkeitsbestimmungsstreites vertretbar.;)

  • Der Umzug allein wäre für mich kein wichtiger Grund i.S. des § 4 I FamFG .
    Persönliche Anhörungen stehen derzeit nicht an , Zwangegeldverfahren kann schriftlich abgewickelt werden.

    Von da her erscheint mir das Risiko eines Zuständigkeitsbestimmungsstreites vertretbar.;)

    Danke für die Bestärkung. :)

    Ich finde diese Herangehensweise auch ziemlich dreist. In meinen Fällen handhabe ich es so, dass ich das Verfahren (in den besagten vorangeschrittenen Stadien) auch vernünftigerweise zu Ende führe...:cool:

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