PKH-Überprüfung - Hat jemand eine Idee?

  • Hallo zusammen, ich habe ein Problem und vielleicht habt ihr ja ein paar glorreiche Vorschläge.Ich habe hier eine PKH-Überprüfung. Die PKH hätte aus meiner Sicht damals nicht bewilligt werden dürfen (aber es waren wahrscheinlich zu viele Angaben und zu viel Papierkram den der Richter hätte durchforsten müssen...), vorallem nicht ohne Raten, aber nun ja. Die Partei hat mir nun, nach mehrmaliger Aufforderung gaaaanz viele Unterlagen eingereicht. Von diesen halte ich schon einmal nicht alles für ansetzbar. Die Partei ist sowohl selbstständig als auch Angestellter. Er macht z.B. Telefonkosten für Handys Festnetz von fast 250 EUR geltend! Naja auf jeden Fall würde ich dem jungen Mann gern seine PKH "aufheben", weiß aber nicht genau wie ich das rechtfertigen soll. Was mir ganz besonders aufstößt ist, dass er in der Zwischenzeit seine Kreditverträge, die bei Bewilligung der PKH bereits bestanden haben, einfach mal so um 200 EUR hoch gesetzt hat bzw. neue abgeschlossen hat (bei denen er unter anderem angegeben hat, dass er nach Abzug seiner Verbindlichkeiten noch 750 € monatlich hat... ha ha). Außerdem hat er einen Bausparer, der bestand aber auch schon bei Bewilligung, damals waren aber noch keine 7 Jahre abgelaufen, heute schon. Er hat mir erzählt, dass dieser ja für sein Haus sei. Kann ich ihn jetzt dazu zwingen, den Bausparer aufzulösen, bzw beitragsfrei zu stellen??? Es gibt noch so ein paar andere Sachen, aber extrem stört mich das mit den Krediten und dem Bausparer. Ich kann ja aber die PKH nur ändern, wenn die Verhältnisse sich WESENTLICH geändert haben. Kann ich mich auf den Standpunkt stellen, dass da er seine Kredite hoch gesetzt hat und er neue abgeschlossen hat, seine Situation sich wesentlich geändert hatte und er seiner Pflicht dies anzuzeigen nicht nachgekommen ist? Oder hat jemand noch andere Ideen wie ich dem beikommen kann? Das wäre super.

  • Wie sieht denn die Veränderung aus, wenn Du Einnahmen und Ausgaben von damals und heute gegenüberstellst ?

    So aus dem Bauch heraus würde ich erstmal sagen, dass die Heraufsetzung der Kreditraten bei der jetzigen Berechnung keine Rolle spielt, denn es handelt sich ja um neu eingegangene Verbindlichkeiten während laufender PKH. Vielleicht kämst Du dann schon auf eine monatlich zu zahlende Rate ?

  • Die sind nicht so wesentlich. Klar bei der Berechnung nur die alten Raten. Aber ich glaube der Bausparer reißt es rein bei der Berechnung, aber hab gerade den Überblick verloren. Er hat sich auch ein zweites Auto angeschafft, natürlich auf Kredit. Das nutzt er für die Firma (VW-Bus). Aber auch wenn ich jetzt auf eine Ratenzahlung komme, mal so prinzipiell, kann es denn sein, dass jemand der PKH mit Null-Raten bewilligt bekommen hat seine Kreditraten erhöhen kann??? Das ist doch wohl äußerst!

  • Wenn zum einzusetzenden Vermögen grundsätzlich auch noch nicht zuteilungsreife Bausparverträge zählen (BAG, B. v. 26.04.06, 3 AZB 54/04), gilt das erst recht für zuteilungsreif gewordene Verträge (Zöller, ZPO, § 115 Rn. 61a; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 52, FamRZ 2009, 986; BFH 6. Senat, B. v. 13.06.06, VI S 9/05 (PKH); OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 1284). Deshalb muss er den Bausparer jetzt, wo er zuteilungsreif ist, einsetzen.  Kreditbelastungen sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sie schon vor Prozessbeginn vorhanden waren oder danach für die Anschaffung lebensnotwendiger Anschaffungen unbedingt aufgenommen werden musste mussten (Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rn. 38). Wenn der Ast. seine bestehenden Kreditraten selbst erhöht hat, ist das wie ein neu aufgenommener Kredit anzusehen und deshalb würde ich nur die bisherige Ratenhöhe berücksichtigen. Und der neue Kredit für das neue Auto ist gänzlich außer Acht zu lassen.

  • Und der neue Kredit für das neue Auto ist gänzlich außer Acht zu lassen.

    Es sei denn, es ist ein angemessenes Auto, welches er zwingend zum Erwerb seines Lebensunterhaltes benötigt.

  • Zum Bausparvertrag: Hat das Guthaben schon bei der Bewilligung das Schonvermögen überstiegen und ist seitdem nur unwesentlich angestiegen? Dann ist es damit schon mal Essig. Wenn aber das Guthaben inzwischen wesentlich höher ist und außerdem das Schonvermögen trotzdem gedeckt ist, dann darf der gute Mann sein Vermögen einsetzen gem. § 120 IV ZPO.

    Nachtrag: Der Bausparvertrag ist "für sein Haus"? Hat er das schon oder will er das erst kaufen?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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