Darlehensübernahme-Erbfolge mj. Kinder

  • Hallo, in einem Verf. ist die Mutter gestorben; der Vater und die Kinder sind Erben.
    Die EG wurde im Grundbuch eingetragen, da die Mutter ein Hausgrundstück hatte.
    Dieses Hausgrundstück ist mit Grundschulden belastet.
    Ein Bankvertreter hat gerade angefragt, ob für die Darlehensübernahme auf die
    Kinder im Wege der EF. eine fam. Genehm. erforderlich ist; wohl nicht, oder?

    Viele Grüße

  • Die Erben treten Kraft Gesetzes an die Stelle der verstorbenen Darlehensnehmerin. Das kann ja schlecht von einer Genehmigung abhängen, denn was wäre denn die Folge einer versagten Genehmigung? Die Kinder erben ohne die Schulden? Oder die Kinder erben gar nicht?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Aber das ist glaub ich auch nicht in allen Fällen so... Hatte auch schon mal so einen Fall und habe dann den Antragstellern geschrieben, dass eine Genehmigung nicht notwendig ist. Die wollten das Grundstück auch nicht umfinanziert haben. Von der Sache hab ich nie wieder was gehört. Scheinbar brauchte die Bank keine Genehmigung, für was auch immer...

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