Hallo, in einem Verf. ist die Mutter gestorben; der Vater und die Kinder sind Erben.
Die EG wurde im Grundbuch eingetragen, da die Mutter ein Hausgrundstück hatte.
Dieses Hausgrundstück ist mit Grundschulden belastet.
Ein Bankvertreter hat gerade angefragt, ob für die Darlehensübernahme auf die
Kinder im Wege der EF. eine fam. Genehm. erforderlich ist; wohl nicht, oder?
Viele Grüße